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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, erklärte heute (21.12.):
Etwas über zwei Jahre nach der ersten Plenumskonferenz mit über 140 Teilnehmenden hat heute das Kabinett den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen. Ausgangspunkt sind die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahre 2011 einstimmig angenommen hatte.
Mit dem Nationale Aktionsplan formuliert die Bundesregierung ihre Erwartung, dass Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten umsetzen. Sie unterstreicht ihre Bereitschaft, Unternehmen dabei zu unterstützen. Zentrale Elemente des Nationalen Aktionsplans sind:
- die Abgabe einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen,
- die Festlegung eines Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte,
- Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen,
- die Verbesserung der Fähigkeiten von Unternehmen zur Berichterstattung,
- die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus.
Der Nationale Aktionsplan ist ein Auftakt. Jetzt kommt es darauf an, die Erwartungen weiter auszudifferenzieren und den Unternehmen Wege aufzuzeigen, wie sie die Erwartungen erfüllen können. Der Prozess, der zum Nationalen Aktionsplan geführt hat, war nicht immer einfach.
Die Aufmerksamkeit, die weltweit bei diesem Thema auf Deutschland gerichtet ist, ist groß. Ich erhoffe mir, dass unser Nationaler Aktionsplan auch zu einem gemeinsamen Verständnis von Sorgfaltspflichten aller Akteure weltweit beitragen wird, wie sie in den UN-Leitprinzipien beschrieben werden.