Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Die Sicherheitsüberprüfung

04.10.2023 - Artikel

Im Verlauf Ihres Bewerbungsprozesses müssen Sie ggf. der Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung zustimmen. Die Überprüfung ist erforderlich, da das Auswärtige Amt im Rahmen eines staatlichen Auftrags mit Verschlusssachen arbeitet.

Sicherheitsüberprüfungen werden nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durchgeführt, welches entsprechend der angestrebten Tätigkeit verschiedene Stufen vorsieht (§7 SÜG). Je nach Sicherheitsempfindlichkeit erfolgt entweder:

  • eine einfache Sicherheitsüberprüfung („Ü1“ bzw. „SÜ1“),
  • eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“ bzw. „SÜ2“) oder
  • eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen („Ü3“ bzw. „SÜ3“)

Wenn Sie sich auf eine der Laufbahnen im Auswärtigen Dienst bewerben, dann durchlaufen Sie eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung. Diese schließt ggf. auch Ihre*n Partner*in oder, bei zusätzlichen Sicherheitsermittlungen, weitere Referenzpersonen mit ein.

Die Sicherheitsüberprüfung findet nach dem mündlichen Teil des Auswahlverfahrens mit Annahme des Einstellungsangebots und vor Beginn des Vorbereitungsdienstes statt. Daher erhalten Sie eine Einstellungszusage unter dem Vorbehalt, dass die folgende Sicherheitsüberprüfung einer Einstellung nicht entgegensteht.

Ihnen selbst sowie den in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Personen wie Lebens- oder Ehepartner*in, aber auch befragten Referenz- und Auskunftspersonen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über ihre im Zusammenhang mit der Sicherheitsüberprüfung gespeicherten personenbezogenen Daten.

Für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung wird sich unser Referat für Sicherheit und Geheimschutz an Sie wenden. Gern können Sie dies bei Fragen zur Sicherheitsüberprüfung kontaktieren.


Joachim Cordes

Wenn Sie noch Fragen haben: Joachim Cordes

030 5000 2227

Nachricht schreiben

Nähere Informationen zu den verschiedenen Typen der Sicherheitsüberprüfung

FAQ

Die einfache Sicherheitsüberprüfung wird durchgeführt, wenn Ihre angestrebte Tätigkeit der geringsten Stufe der Sicherheitsempfindlichkeit im Auswärtigen Amt zugeordnet ist.

Das erwartet Sie bei der SÜ1

Werden Sie nach dem Muster der SÜ1 geprüft, so erfolgen die allgemeinen Schritte, die auf allen Stufen der Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG notwendig sind:

  • Die Sicherheitserklärung - Diese wird von Ihnen als Grundlage für den weiteren Prozess abgegeben. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei freiwillig. Stimmen Sie ihrer Sicherheitsüberprüfung zu, sind Sie verpflichtet, die in der Sicherheitserklärung geforderten Daten anzugeben.
  • Prüfung der Angaben in der Sicherheitserklärung
  • Einsicht der*des Geheimschutzbeauftragten in die Personalakte der betroffenen Person (soweit vorhanden und zugänglich) sowie sonstige erforderliche Unterlagen
  • Anfragen an das Bundeszentralregister, an das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, an Polizeibehörden und Nachrichtendienste
  • Bei Bedarf Anfragen an das Ausländerzentralregister, an ausländische Sicherheitsbehörden und an die*den Bundesbeauftragte*n für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie an andere geeignete Stellen, ob und ggf. welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über die betroffene Person vorliegen
  • Einsicht in öffentlich sichtbare Internetseiten
  • Gespräch(e) mit der betroffenen Person über ihre persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint)
  • In bestimmten Zeitabständen sowie bei Bedarf eine Aktualisierung/Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung oder einzelner Maßnahmen

Die erweiterte Sicherheitsüberprüfung umfasst, im Vergleich zur SÜ1, einige zusätzliche Schritte. Insbesondere sollten Sie beachten, dass auch Ermittlungen über Ihre*n (Lebens- oder Ehe-) Partner*in erfolgen können.

Das erwartet Sie bei der SÜ2

  • Allgemeine Schritte
    • Die Sicherheitserklärung - Diese wird von Ihnen als Grundlage für den weiteren Prozess abgegeben. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei freiwillig. Stimmen Sie ihrer Sicherheitsüberprüfung zu, sind Sie verpflichtet, die in der Sicherheitserklärung geforderten Daten anzugeben.
    • Prüfung der Angaben in der Sicherheitserklärung
    • Einsicht der*des Geheimschutzbeauftragten in die Personalakte der betroffenen Person (soweit vorhanden und zugänglich) sowie sonstige erforderliche Unterlagen
    • Anfragen an das Bundeszentralregister, an das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, an Polizeibehörden und Nachrichtendienste
    • Bei Bedarf Anfragen an das Ausländerzentralregister, an ausländische Sicherheitsbehörden und an die*den Bundesbeauftragte*n für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie an andere geeignete Stellen, ob und ggf. welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über die betroffene Person vorliegen
    • Einsicht in öffentlich sichtbare Internetseiten
    • Gespräch(e) mit der betroffenen Person über ihre persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint)
    • In bestimmten Zeitabständen sowie bei Bedarf eine Aktualisierung/Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung oder einzelner Maßnahmen
  • Zusätzliche Schritte bei der SÜ2
    • Einsicht in den öffentlich sichtbaren Teil sozialer Netzwerke
    • Prüfung Ihrer Identität
    • Ihre*n Ehe- oder Lebenspartner*in erwartet mit Zustimmung dieser Person ebenso eine Einbeziehung in die Prüfung

Wird Ihre angestrebte Tätigkeit als besonders sicherheitsempfindlich eingestuft, so erwartet Sie die Sicherheitsüberprüfung der Stufe SÜ3. Bei der SÜ3 handelt es sich um eine besonders umfangreiche Überprüfung, die auch Ermittlungen in Ihrem näheren Lebensumfeld und über Ihre*n (Lebens- oder Ehe-) Partner*in hinaus erfordert.

Das erwartet Sie bei der SÜ3

  • Allgemeine Schritte
    • Die Sicherheitserklärung - Die Sicherheitserklärung- Diese wird von Ihnen als Grundlage für den weiteren Prozess abgegeben. Die Angabe personenbezogener Daten ist hierbei freiwillig. Stimmen Sie ihrer Sicherheitsüberprüfung zu, sind Sie verpflichtet, die in der Sicherheitserklärung geforderten Daten anzugeben.
    • Prüfung der Angaben in der Sicherheitserklärung
    • Einsicht der*des Geheimschutzbeauftragten in die Personalakte der betroffenen Person (soweit vorhanden und zugänglich) sowie sonstige erforderliche Unterlagen
    • Anfragen an das Bundeszentralregister, an das Zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, an Polizeibehörden und Nachrichtendienste
    • Bei Bedarf Anfragen an das Ausländerzentralregister, an ausländische Sicherheitsbehörden und an die*den Bundesbeauftragte*n für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie an andere geeignete Stellen, ob und ggf. welche sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über die betroffene Person vorliegen
    • Einsicht in öffentlich sichtbare Internetseiten
    • Gespräch(e) mit der betroffenen Person über ihre persönliche Sicherheitssituation (soweit dies nach dem Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung geboten erscheint)
    • In bestimmten Zeitabständen sowie bei Bedarf eine Aktualisierung/Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung oder einzelner Maßnahmen
  • Zusätzliche Schritte bei der SÜ3
    • Einsicht in den öffentlich sichtbaren Teil sozialer Netzwerke
    • Prüfung Ihrer Identität
    • Ihre*n (Ehe- oder Lebens-) Partner*in erwartet mit Zustimmung dieser Person ebenso eine Einbeziehung in die Prüfung
    • In der Regel Ermittlungen in Ihrem näheren Lebensumfeld (z.B. Befragung der von ihr benannten Referenzpersonen), ob Hinweise auf Sicherheitsrisiken vorliegen

  • Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise aufgrund begangener Straftaten oder Drogenmissbrauchs
  • Eine besondere Gefährdung Ihrer Person und insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit bei möglichen Anbahnungs- oder Werbungsversuchen durch ausländische Nachrichtendienste, kriminelle, extremistische oder terroristische Organisationen
  • Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, beispielsweise bei extremistischer Betätigung
nach oben