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Nationaler Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“
Der Aktionsplan verankert Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte in einem festen Rahmen, indem global einheitliche und überprüfbare Standards festgelegt werden.
Am 21. Dezember 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte im Bundeskabinett verabschiedet.
Zum einen beschreibt der Aktionsplan einen breiten Maßnahmenkatalog der Bundesregierung, um der Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenrechte, gerade auch im wirtschaftlichen Kontext, noch besser gerecht zu werden.
Zum anderen verankert die Bundesregierung im Aktionsplan erstmals die Verantwortung von deutschen Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte in einem festen Rahmen. Die Bundesregierung formuliert ihre Erwartung, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht einhalten und Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten achten.
Mit dem Nationalen Aktionsplan will die Bundesregierung einen Beitrag leisten, die weltweite Menschenrechtslage zu verbessern und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Durch verlässliche Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen möchte die Bundesregierung auf faire, globale Wettbewerbsbedingungen hinwirken.
Mit dem Nationalen Aktionsplan setzt die Bundesregierung die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen um, die im Jahr 2011 einstimmig im Menschenrechtsrat beschlossen wurden. Die Bundesregierung wird den Umsetzungsprozess aktiv vorantreiben und Unternehmen kontinuierlich unterstützen, zum Beispiel in Form einer Erstberatung, durch Schulungen oder Leitfäden.
Menschenrechtsbeauftragte Bärbel Kofler würdigt Nationalen Aktionsplan
Der Nationale Aktionsplan im Internet
Die zentrale Informationsplattform der Bundesregierung zum NAP ist die Webseite www.wirtschaft-menschenrechte.de. Sie ist Teil der Webpräsenz des Nationalen CSR-Forums der Bundesregierung. Die wichtigsten Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesregierung werden dort ressortübergreifend und kohärent dargestellt.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts finden sich ergänzende Informationen, insbesondere zur Rolle des Auswärtigen Amts als Vorsitz des Interministeriellen Ausschusses Wirtschaft und Menschenrechte, zu internationalen Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sowie weiteren Maßnahmen des NAP speziell aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes.
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