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Einsatz gegen Todesstrafe und Folter

12.03.2024 - Artikel

Todesurteile und die Hinrichtung von Menschen gehören noch immer zur Praxis vieler Staaten der Welt. Auch Folter ist weiterhin in vielen Staaten verbreitet. Deutschland setzt sich weltweilt für die Abschaffung dieser grausamen Praktiken ein.

Protestaktion gegen die Todesstrafe.
Protestaktion gegen die Todesstrafe.© dpa/picture-alliance

Weltweit wächst der Widerstand gegen die Todesstrafe; Die Zahl der Staaten, die Hinrichtungen vollstrecken, sinkt. Dennoch gehören Todesurteile und die Hinrichtung von Menschen noch immer zur Praxis vieler Staaten der Welt. Deutschland lehnt die Todesstrafe sowohl aus ethisch-moralischen als auch aus rechtspolitischen Gründen unter allen Umständen ab und setzt sich weltweit für ihre Abschaffung ein. Auch tritt die Bundesregierung engagiert gegen Folter und Misshandlung ein. Ziel ist die weltweite Abschaffung der Folter und die vollständige Rehabilitation aller Folteropfer.

Für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe

Die Todesstrafe ist völkerrechtlich nicht ausdrücklich verboten. Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte („Zivilpakt“) legt aber völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards fest. Danach sind Todesurteile allenfalls für schwerste Verbrechen erlaubt, sofern der Verurteilung ein faires Verfahren vorausging. Die Todesstrafe gegen zur Tatzeit Minderjährige sowie gegen schwangere Frauen ist verboten. Mit der Ratifizierung des zweiten Fakultativprotokolls zum Zivilpakt haben sich zudem 90 Staaten zur Abschaffung der Todesstrafe verpflichtet, darunter alle EU-Staaten. In Europa verpflichtet auch das 2003 in Kraft getretene 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Staaten des Europarats, die es unterzeichnet und ratifiziert haben, zur vollständigen Abschaffung der Todessstrafe.

In Europa ist Belarus der letzte Staat, der Hinrichtungen vollstreckt. Auch außerhalb Europas gibt es einen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe. So wurde die Todesstrafe in fast allen Staaten Lateinamerikas, aber auch in Zentralasien, Ozeanien und vielen Staaten im südlichen Afrika abgeschafft. Auch in den USA wendet nur noch eine Minderheit der Bundesstaaten die Todesstrafe an. Weltweit haben über 144 Staaten die Todesstrafe abgeschafft oder verzichten auf ihre Anwendung, während etwa 55 Staaten weiterhin Todesurteile vollstrecken.

EU-Politik zur Bekämpfung der Todesstrafe

Die EU verfolgt eine aktive Politik gegen die Todesstrafe. Handlungsgrundlage hierfür sind die EU Leitlinien zur Todesstrafe. Diese definieren die Bekämpfung der Todesstrafe als zentrales menschenrechtliches Anliegen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Außerdem sind dort Grundsätze und Kriterien des praktischen Engagements festgelegt, beispielsweise zur Frage, wann die EU öffentliche Erklärungen abgibt oder in welcher Form sie gegenüber anderen Staaten interveniert. Ziel ist es, die Vollstreckung der Todesstrafe in Einzelfällen zu verhindern und Länder dabei zu unterstützen, die Todesstrafe abzuschaffen oder ihre Anwendung auszusetzen.

UN-Antifolterkonvention

Zwei Hände durch Handschellen gefesselt.
Deutschland setzt sich weltweit gegen Folter und Todesstrafe ein© dpa/picture-alliance

Deutschland ist seit 1990 Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie seit 2009 des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention. Damit unterliegt Deutschland zum einen der strengen internationalen Kontrolle durch den UN-Unterausschuss gegen Folter, dem die Vertragsstaaten regelmäßig Berichte übersenden müssen, um Rechenschaft über ihre jeweiligen nationalen Maßnahmen zur Einhaltung der Konvention abzulegen. Zum anderen hat sich Deutschland damit verpflichtet, einen im Zusatzprotokoll vorgesehenen Nationalen Präventionsmechanismus einzurichten. In Deutschland ist dies die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter.

Europa – Instrumente zur Bekämpfung von Folter

Mit der Verabschiedung der Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 2001 hat die EU ein Instrument zur Verstärkung ihres Engagements zur weltweiten Abschaffung der Folter geschaffen. Ein gemeinsam entwickelter Globaler Aktionsplan, der schwerpunktmäßig während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft umgesetzt wurde, beinhaltete zahlreiche Demarchen in Drittstaaten, mit denen die EU auf die Problematik der Folteranwendung angesprochen und ihre Abschaffung einfordert hat. Zudem setzt sich die EU in einer gemeinsamen Initiative mit Argentinien und der Mongolei gegen den Handel mit Produkten, die für Folterungen verwendet werden können, ein. Die Abschaffung der Folter ist fester Bestandteil der Dialoge mit Drittstaaten, die die EU als Ganzes und die einzelnen Mitgliedstaaten auf bilateraler Ebene führen. Auch die Bundesregierung ist in ihrem Handeln den EU-Leitlinien verpflichtet. Der Einsatz zugunsten von Einzelfällen steht dabei im Vordergrund.

Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Auch auf der Ebene des Europarats gibt es eine Antifolterkonvention: Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, die am 1. Februar 1989 in Kraft getreten ist. Die Konvention sieht die Einrichtung eines Komitees aus unabhängigen Sachverständigen vor, das in den Vertragsstaaten die Menschenrechtslage von Personen überprüfen soll, denen die Freiheit entzogen wurde. Dazu besucht das Komitee Haftanstalten, psychiatrischen Anstalten und anderen Einrichtungen, in denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden. Die Besuchsberichte, die konkrete Handlungsempfehlungen enthalten, werden mit Zustimmung des betroffenen Staates veröffentlicht.

Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter

Bereits 1985 hat die damalige UN-Menschenrechtskommission einen Sonderberichterstatter für alle Fragen zur Folter eingesetzt. Sein Mandat gilt auch für diejenigen Länder, die die UN-Antifolterkonvention nicht ratifiziert haben. Er berichtet über die Situation in einzelnen Ländern, und macht öffentlichkeitswirksam auf dringende Einzelfälle aufmerksam.

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