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Mosambik: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 24.01.2012)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisen über Land
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Wenn sich auch vor den Küsten Mosambiks längere Zeit keine erfolgreichen Kaperungen ereigneten, bleibt die Gefahr latent vorhanden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.mschoa.org dringend empfohlen.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Fahrten über Land bergen aufgrund des z. T. extrem schlechten Straßenzustands und des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer ein hohes Unfallrisiko und erfordern daher ein sehr hohes Maß an Aufmerksamkeit. Überlandfahrten bei Dunkelheit sind besonders gefährlich und sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
Mosambik wird während der Regenzeit (insbesondere, aber nicht ausschließlich in den Monaten Januar bis März) immer wieder von tropischen Stürmen bis hin zur Zyklonstärke heimgesucht, starke Regenfälle in den Nachbarländern verursachen hohe Flusspegelstände und u. U. Überschwemmungen. Hierdurch können Personen- und Sachschäden entstehen sowie Verkehrsverbindungen unterbrochen werden. Die Botschaft empfiehlt daher, sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage zu unterrichten, insbesondere, wenn Reisen über Land anstehen.
Auf einigen wenigen Nebenstrecken, vor allem bei Brücken und Bahnübergängen, besteht noch ein Minenrisiko. Im Landesinneren gibt es noch zahlreiche markierte und unmarkierte Minenfelder.
Flugreisen
Die europäische Kommission hat mit Wirkung vom 21. April 2011 eine Betriebsuntersagung gegen alle in Mosambik registrierten Fluglinien verkündet, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm . Diese Betriebsuntersagung ist das Ergebnis einer Überprüfung der zivilen mosambikanischen Flugsicherheit durch die Internationale Zivile Luftfahrtorganisation (ICAO) im Januar 2010. Bei dieser Überprüfung hat die ICAO gravierende Sicherheitslücken bei der mosambikanischen zivilen Luftfahrtbehörde festgestellt, die für die Überwachung der Flugsicherheit zuständig ist. Die Verbindung Maputo – Lissabon mit Linhas Aéreas de Moçambique/ Mozambican Airlines ist von der Betriebuntersagung nicht betroffen.
Kriminalität
Mosambik verzeichnet ein erhöhtes Niveau an Gewaltkriminalität, vor allem innerhalb der Städte. Bewaffnete Überfälle auf Fußgänger, aber auch in Häusern und Wohnungen, und Angriffe auf Fahrzeuge ereignen sich vergleichsweise oft. Ausländer zählen häufig zu den Opfern von Raubdelikten. Mit wirksamem Polizeischutz kann nicht gerechnet werden. Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.
Im Auto sollten die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Fotoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen.
Es sind einige Fälle bekannt geworden, in denen mosambikanische Polizisten Touristen wegen angeblicher Verkehrsdelikte festgehalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ zu bewegen versucht haben. Grundsätzlich ist nur die Verkehrspolizei (dunkelblaue Hose, weißes Hemd, blaue oder weiße Kappe) zu Verkehrskontrollen berechtigt. Es wird empfohlen, in solchen Fällen stets die Ruhe zu bewahren und auf Aufnahme eines ordentlichen Protokolls zu bestehen. Bußgelder sollten in jedem Falle nur gegen offizielle Quittung gezahlt werden. Es wird empfohlen, sich vorab mit den mosambikanischen Verkehrsvorschriften vertraut zu machen. Hinweise hierzu kann u.a. die mosambikanische Unternehmervereinigung ACIS geben.
Es sind auch Einzelfälle bekannt, in denen deutsche Staatsangehörige bei Identitätskontrollen von der Schutzpolizei (graue Uniformen) bedroht und zur Zahlung von Bestechungsgeldern gedrängt wurden. Es wird auch hier empfohlen, die Ruhe zu bewahren und die Ausweispapiere ohne Diskussion zur Kontrolle vorzuweisen. Grundsätzlich sollten keine Zahlungen an die Polizisten getätigt werden, sofern die Situation nicht eskaliert. Wenn möglich, sollte der Name des Polizisten notiert und der Vorfall im Anschluss direkt bei der nächstgelegenen Polizeistation und der Deutschen Botschaft gemeldet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Ausweispflicht
In Mosambik besteht Ausweispflicht. Die mosambikanische Polizei ist berechtigt, Ausweiskontrollen durchzuführen. Es wird daher empfohlen, stets den Pass mit gültigem Visum / Aufenthaltserlaubnis (DIRE) im Original mit sich zu führen und beglaubigte Kopien der Dokumente separat sicher aufzubewahren. Dies gilt auch im Straßenverkehr für den Führerschein (mosambikanisch oder international, der EU-Führerschein wird in Mosambik nicht anerkannt).
Geld / Kreditkarten
An Geldautomaten kann in allen größeren Städten Bargeld mit EC- oder Kreditkarten abgehoben werden. Kreditkarten werden z.T. in Hotels, Restaurants und Supermärkten in Maputo und anderen größeren Städten akzeptiert. Es wird dennoch empfohlen, ausreichend Bargeld mitzuführen, insbesondere, wenn Reisen ins Landesinnere geplant sind. In Mosambik werden auch US-Dollar und insbesondere im südlichen Mosambik südafrikanische Rand akzeptiert. Euro werden außerhalb Maputos nur selten akzeptiert.
Darüber hinaus sind telegrafische Bargeldüberweisungen nach Mosambik möglich.
Einreisebestimmungen
Visum
Für die Einreise nach Mosambik ist ein Visum erforderlich. Dieses sollte nach Möglichkeit vor der Einreise bei einer der mosambikanischen Auslandsvertretungen eingeholt werden. Visa für touristische Zwecke und nur zur einmaligen Einreise können grundsätzlich auch an einigen der größeren Grenzübergänge zu Mosambik und dem Flughafen Maputo beantragt werden.
Reisende sollten die im Visum gestattete Aufenthaltsdauer nicht überschreiten, da andernfalls hohe Geldstrafen drohen. Für eine Verlängerung des Visums ist eine Ausreise aus Mosambik und Antragstellung im nächstgelegenen mosambikanischen Konsulat erforderlich.
Falls Ausflüge in den angrenzenden südafrikanischen Krüger-Park beabsichtigt sind, sollte man vor der ersten Abreise nach Mosambik eine Mehrfacheinreise (visto múltiplo) beantragen. An Grenzübergängen und in Mosambik ist ein Wiedereinreisevisum nicht erhältlich.
Reisende, die einen anderen als touristischen Aufenthalt planen, müssen zuvor über die zuständige mosambikanische Auslandsvertretung ein Visum einholen. Für einen Daueraufenthalt wird empfohlen, bereits bei Einreise ein deutsches Führungszeugnis mitzubringen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit noch sechs Monate bei Einreise |
| Vorläufiger Reisepass | Ja: Gültigkeit noch sechs Monate bei Einreise |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Weitere Anmerkungen | Reisende sollten im Besitz einer gültigen Gelbfieberimpfung sein |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit noch sechs Monate bei Einreise |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit noch sechs Monate bei Einreise |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – bis zum 26.06.2012. Danach benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit noch sechs Monate bei Einreise |
| Weitere Anmerkungen | Es wird empfohlen, Kindern ab 6 Jahren einen Europapass ausstellen zu lassen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils. |
Einreisebestimmungen können sich ggf. auch kurzfristig und ohne Vorankündigung ändern. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssen Sie bitte direkt mit der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur diese können eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen.
Deutsche Staatsangehörige, die sich längere Zeit in Mosambik aufhalten, sollten sich über die Website der Botschaft registrieren:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://service.diplo.de/elefandextern/
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Die Ausfuhr von antiken Geldmünzen ist untersagt.
Die Ausfuhr von Tieren und Pflanzen, die durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, ist nur unter Vorlage der entsprechenden Aus- und Einfuhrdokumente gestattet, ggf. nach Landesrecht sogar verboten (z. B. Langustinen, Muscheln). Die ungenehmigte Ausfuhr aus Mosambik und Einfuhr nach Deutschland kann eine Straftat darstellen, die mit hohen Geld- und ggf. Haftstrafen geahndet wird. Auf der Internetseite Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bfn.de finden Sie unter dem Stichwort WA-Vollzug/CITES ausführliche Informationen zu artenschutzrechtlichen Erfordernissen.
Aufgrund einer Exportbeschränkung für die Landeswährung dürfen nur Beträge von maximal 10.000,- Meticais (MZN) ein- oder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft von Mosambik erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen.
Öffentliche Gebäude und Anlagen (z.Bsp. das „Mural“ an der Praça dos Heróis in Maputo oder der Präsidentenpalast), uniformierte Personen, Militäranlagen und -fahrzeuge dürfen nicht fotografiert werden. Im Zweifelsfall ist vorher um Erlaubnis zu fragen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei einer direkten Einreise aus Deutschland bzw. anderen nicht-endemischen Ländern ist die Impfung entsprechend den Bestimmungen des mosambikanischen Gesundheitsministeriums nicht erforderlich.
Auch bei der Einreise aus gelbfieberfreien Ländern kann es jedoch in Einzelfällen vorkommen, dass entgegen der landeseigenen Bestimmungen ein Gelbfieberimpfnachweis verlangt wird, alternativ wird eine kostenpflichtige (50 USD) Zwangsimpfung vor Ort durchgeführt. Man sollte in jedem Falle versuchen, diese Zwangsimpfung mit Hinweis auf die internationalen Gesundheitsvorschriften und die landeseigenen Bestimmungen zu vermeiden, da sie für den Aufenthalt in Mosambik keinen medizinischen Nutzen mit sich bringt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und ggf. auch Polio, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Malaria
Größte Gefährdung für Bevölkerung und Besucher stellt die landesweit und ganzjährig verbreitete Malaria dar (mehr als 85% Malaria tropica, diverse Resistenzen gegen Malariamittel). Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Bei Aufenthalt in Mosambik wird eine Malariaprophylaxe empfohlen.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- ganztägig (Dengue, s.u.) und nachts körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Zur Regenzeit kommt es immer wieder zu vermehrten Cholerafällen. Diese schwere Darminfektion betrifft überwiegend ärmere Bevölkerungsanteile mit niedrigen Hygienestandards bei der Wasserversorgung.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber und Chikungunya-Fieber
Beide fieberhafte Infektionen treten hauptsächlich im Küstenbereich von Mozambik auf und werden durch tagaktive Mücken übertragen. In der Regel stehen Symptome wie Kopf- und Gliederschmerzen im Vordergrund. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/ Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend durchgängig geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org/ oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen
Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für
Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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