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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur erneuten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan

25.06.2015 - Pressemitteilung

Anlässlich einer erneuten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (25.06.):

Mit Bestürzung habe ich erfahren, dass heute Morgen in Japan erneut eine Todesstrafe vollstreckt wurde. Damit sind seit Antritt der derzeitigen Regierung im Dezember 2012 bereits zwölf Menschen hingerichtet worden. Wieder wurden die Verurteilten erst kurz zuvor und die Angehörigen erst im Nachhinein über die Hinrichtung unterrichtet. Sie konnten sich nicht vorbereiten und voneinander Abschied nehmen. Dies ist nach meinem Dafürhalten eine besonders unzumutbare und menschenunwürdige Praxis.

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung. Die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab. Ich fordere die japanische Regierung erneut auf, eine offene gesellschaftliche Debatte darüber anzustoßen, welchen Sinn die Todesstrafe in einem hochentwickelten Rechtssystem wie in Japan überhaupt noch haben soll.

Hintergrund:

In Japan ist am heutigen Donnerstag ein zum Tode verurteilter Mann hingerichtet worden. Der 44-Jährige war für Raubmord zum Tod durch den Strang verurteilt worden. Seit dem Amtsantritt von Regierungschef Shinzo Abe im Dezember 2012 sind damit bereits 12 Menschen hingerichtet worden. Zum Tode Verurteilte erfahren von der Exekution erst unmittelbar vorher und erhalten damit keine Gelegenheit, sich von ihren Angehörigen zu verabschieden. Diese werden erst im Nachhinein von der erfolgten Hinrichtung in Kenntnis gesetzt.

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