Wir werden in Kürze heiraten. Anlässlich der Eheschließung wird sich der Familienname eines/beider Ehegatten ändern. Nach der Hochzeit wollen wir direkt in die Flitterwochen abreisen. Welcher Familienname muss in unseren Reisepässen und unseren Flugtickets erscheinen?
Durch Erklärung eines neuen Familiennamens ändert sich der bisherige Familienname mit sofortiger Wirkung. Da der Familienname in einem bereits vorhandenen Reisepass nicht geändert werden kann, müssten Sie bei Ihrem zuständigen Passamt unter Vorlage der Heiratsurkunde einen neuen Reisepass beantragen, der auf den neuen Familiennamen lautet.
Da die Herstellung eines neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei meist einige Wochen in Anspruch nimmt, könnten Sie zunächst einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser kann kurzfristig ausgestellt werden
Unter Umständen können Sie mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Passamt auch vereinbaren, dass Sie den auf den neuen Familiennamen lautenden Reisepass bereits einige Wochen vor der Eheschließung beantragen können. Dieser könnte Ihnen dann unmittelbar nach der Eheschließung ausgehändigt werden.
Entscheidend ist in allen Fällen, dass der in Ihrem Flugticket erscheinende Name mit dem in Ihrem Reisepass erscheinenden Namen übereinstimmt.