Ich benötige für meine Reise nach Deutschland kein Visum. Gibt es trotzdem Dinge, die ich beachten muss?
Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich. Dieses muss zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus Deutschland eine noch mindestens dreimonatige Gültigkeitsdauer aufweisen und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gegebenenfalls müssen Dokumente vorgezeigt werden, die den Aufenthaltszweck und die Umstände des Aufenthalts belegen.
Auch muss ggf. der Beweis erbracht werden, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt während des Aufenthalts zu bestreiten und die Rückreise zu finanzieren. Die Höhe der Mittel ergeben sich aus der Art und Länge des Aufenthalts, es gibt hierfür keine festgesetzten Tagessätze.
Es empfiehlt sich vor der Reise eine Krankenversicherung abzuschließen, die auch den Rücktransport ins Heimatland übernimmt.
Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind, müssen bei mehrfacher Einreise und längerem Aufenthalt bedenken, dass der Aufenthalt im Schengener Gebiet auf höchstens 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen beschränkt ist.
Für längere Aufenthalte, z.B. zum Studium oder zur Arbeitsaufnahme, gelten vielfach andere Regelungen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Einreise in den Schengen-Raum besteht nicht. Die zuständigen Grenzkontrollstellen der Schengener Staaten überprüfen die Erfüllung der Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex und entscheiden über die Gewährung bzw. Verweigerung der Einreise.