Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Auswärtiges Amt zur Einigung auf „VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“

13.12.2006 - Pressemitteilung

Die Bundesregierung begrüßt die Einigung auf eine „Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Der Konventionstext wurde heute (13.12.) von der 61. VN-Generalversammlung als Resolution angenommen und wird nun zur Zeichnung durch die Mitgliedsstaaten ausgelegt werden.

Der Beschluss markiert einen bedeutenden Tag für die weltweite Anerkennung und den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und ist gleichzeitig ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden menschenrechtlichen Diskriminierungsschutz unter der Ägide der Vereinten Nationen. Ziel des Konventionsprojektes ist ein universales Vertragsinstrument, welches dazu beiträgt, dass Menschen mit Behinderungen möglichst autonom und umfassend am gesellschaftlichen Leben in ihren Ländern teilnehmen können.

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft aktiv daran mitgewirkt, dass diese neue Menschenrechtskonvention nun das Potential besitzt, das Leben von etwa 600 Millionen Menschen mit Behinderungen weltweit zu verbessern.

Die Konvention tritt 30 Tage nach Hinterlegung der 20. Ratifikationsurkunde in Kraft. Im Sinne der Mitbürger mit Behinderungen wird es dann vor allem darum gehen, dieses Potential durch konkrete Umsetzungsschritte maximal zu nutzen.

Verwandte Inhalte

nach oben