Wir möchten in einer deutschen Botschaft im Ausland heiraten. Ist das möglich?
Eheschließungen vor Konsularbeamten einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland sind gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Daher ist eine Eheschließung bei einer deutschen Botschaft/ einem deutschen Generalkonsulat nicht möglich.
In den meisten Ländern ist es heute möglich, vor einem örtlichen Trauungsorgan die Ehe einzugehen. Verbindliche Informationen zu den genauen Formalitäten erhalten Sie nur bei dem örtlichen ausländischen Trauungsorgan.
Sollte eine Eheschließung in einem Land ausnahmsweise nicht möglich sein, können Sie die Ehe selbstverständlich immer vor jedem deutschen Standesbeamten in Deutschland schließen.
Die erforderliche Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland erfolgt beim Standesamt am deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort eines der beiden Eheschließenden. Eheschließende, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, melden die Eheschließung bei dem Standesamt an, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.