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Voraussetzungen einer Bewerbung für den gehobenen Auswärtigen Dienst

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Das Anforderungsprofil für den gehobenen Auswärtigen Dienst und Voraussetzungen für eine Bewerbung

Sie haben Freude an abwechslungsreichen administrativen Tätigkeiten, sind kontaktfreudig, umstellungsfähig, belastbar und ausgeglichen. Sie haben Sinn für Teamarbeit, besitzen Initiative, Organisationsvermögen, Entscheidungsbereitschaft und Spaß am lebenslangen Lernen.

Sie möchten die Welt, fremde Kulturen und neue Sprachen kennen lernen und können sich vorstellen, im Ausland zu arbeiten und mit Partner*in und Familie alle drei bis vier Jahre den Dienstort zu wechseln.

Darüber hinaus müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens Abitur oder Fachhochschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Deutsche*r im Sinne des Grundgesetzes
    (der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit neben der deutschen stellt in der Regel kein Hindernis dar)
  • Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (Niveau Muttersprache, C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens)
  • Mindestens gute Kenntnisse in Englisch (in etwa auf dem Niveau B2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) und gute Grundkenntnisse in Französisch oder einer der folgenden Fremdsprachen: Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch (jeweils entsprechend dem Niveau B1/B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).

    Grundlagenkenntnisse in Französisch sind zwar Einstellungsvoraussetzung, nicht aber Voraussetzung für eine Bewerbung.
    Für den Fall, dass Sie Ihr Auswahlverfahren mit Erfolg abschließen und als zweite Prüfungssprache Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch gewählt hatten, müssen Sie noch vor Ihrer Einstellung die zur Teilnahme am Vorbereitungsdienst erforderlichen Kenntnisse in der französischen Sprache nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch einen vom Auswärtigen Amt durchgeführten Grundlagentest Französisch.

    Dieser Test kann nur einmal abgelegt werden. Hierzu bietet das Auswärtige Amt den betroffenen erfolgreichen Teilnehmer*innen am mündlichen Auswahlverfahren einen gezielten drei- bis vierwöchigen Vorbereitungskurs an der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin an. Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an diesem Brückenkurs ist, dass Sie sich bis zum Kursbeginn eigenständig Elementarkenntnisse (A1) in Französisch angeeignet haben. Zur Vorbereitung empfehlen sich Übungsbücher wie beispielsweise: Maïa Grégoire „Grammaire progressive du français, Niveau débutant, 2ème édition avec 440 exercices“ (ISBN 978-3-12-529868-2) mit dem Lösungsheft (ISBN 978-3-12-529869-9).
  • Gute Allgemeinbildung
  • Widerstandsfähige Gesundheit und gesundheitliche Eignung („Tropentauglichkeit“) festgestellt durch eine ärztliche Untersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts (nach Einstellungszusage)
  • Erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens und Annahme des Einstellungsangebots und vor Beginn des Vorbereitungsdienstes. Diese schließt ggf. auch Ihre*n Partner*in mit ein.
    Den Text des SÜG finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de
  • uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft, d.h. die Bereitschaft, sowohl im Auswärtigen Amt in Berlin und Bonn als auch an jeder deutschen Auslandsvertretung eingesetzt zu werden.

Kommt ein solcher Arbeitsplatz für Sie in Frage?

Vielleicht werden Sie im Laufe Ihres Berufslebens in New York, Rio oder Tokio tätig sein. Vielleicht werden Sie auch einige Jahre in Aschgabat, Managua oder Libreville verbringen. Sie müssen damit rechnen, in ein Krisengebiet oder an einen Dienstort entsandt zu werden, der Ihnen aufgrund schwieriger Lebens- und Arbeitsbedingungen zunächst weniger attraktiv erscheint. Der ständige Postenwechsel stellt hohe Anforderungen an die Mitarbeiter*innen und ihre Angehörigen.

Sie sollten die Vor- und Nachteile für sich und Ihre Familie daher sorgfältig gegeneinander abwägen. Der Auswärtige Dienst ist darauf angewiesen, dass seine Beschäftigten und deren Familienangehörige ohne Vorbehalt den Wechsel unterschiedlichster Posten akzeptieren, der das gesamte Berufsleben bestimmen wird.

Das Auswärtige Amt ist immer bemüht, den dienstlichen und persönlichen Wünschen seiner Beschäftigten sowie den beruflichen und schulischen Belangen der Familienangehörigen entgegenzukommen; vorrangiges Ziel jeder Versetzungsplanung ist jedoch die Besetzung aller vakanten Dienstposten und damit die Arbeitsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes.

Bitte schauen Sie sich die verschiedenen Beiträge auf dieser Website an. Wenn Sie nach der Lektüre noch Fragen haben, stehen die Kolleg*innen des Ausbildungsteams zur Ihrer Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Bevor Sie sich bewerben ...

...nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten und beantworten die Fragen in der folgenden Selbsteinschätzung. Der Fragebogen kann Ihnen bei der Entscheidung behilflich sein, ob der gehobene Auswärtige Dienst für Sie die richtige Berufs- und Lebensentscheidung ist.

Das Ergebnis wird nicht erfasst, sondern ist ausschließlich für Sie bestimmt.

Fragebogen zur Selbsteinschätzung

Noch Fragen?!

Eine Übersicht von Antworten auf Fragen, die von Bewerber*innen häufig zum gehobenen Auswärtigen Dienst gestellt werden, finden Sie hier:


Wenn Sie noch Fragen haben: Petra Gebauer

030 5000 6493

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