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Zentralafrikanische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 26.04.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Angesichts nach wie vor hoher Sicherheitsrisiken und Kampfhandlungen in einigen Teilen des Landes rät das Auswärtige Amt von Reisen in die Zentralafrikanische Republik ab (ausgenommen Hauptstadt Bangui sowie das Naturschutzgebiet Dzanga-Sangha).

Reisen über Land

Reisen sind in der gesamten Zentralafrikanischen Republik mit erheblichen Risiken verbunden. Überlandfahrten sollten im ganzen Land vermieden werden, da eine hohe Gefahr besteht, Opfer von Gewaltkriminalität (Straßenüberfälle) und von militärischen Handlungen zu werden.

Möglich sind lediglich Fahrten von Bangui nach Berberati zur kamerunischen Grenze, in den Südwesten des Landes sowie in das Naturschutzgebiet Dzanga-Sangha. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten. Vor Fahrten über Land sollte man sich unbedingt zunächst vor Ort nach der aktuellen Lage erkundigen und im Hinblick auf Fahrzeugpannen möglichst in Gruppen mit mehreren Autos unterwegs sein.  

Von Spaziergängen in Bangui nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten. In Bangui besteht das Risiko von Gewaltkriminalität (Einbrüche und Überfälle), die u. a. auf die andauernden Stromausfälle zurückzuführen sind. Es wird daher davon abgeraten, sich nachts außerhalb des Stadtzentrums aufzuhalten. Aufgrund jüngerer Ereignisse wird vorerst empfohlen, sich auch in den Abendstunden in den Stadtbezirken 3, 4, 5 und 6 nicht mehr im Freien aufzuhalten.

In der Hauptstadt Bangui ist der sogenannte „Pantherhügel“ ("la Colline aux Panthères") militärisches Sperrgebiet und soll nur nach einer Genehmigung betreten werden. 

Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht landesweit gewährleistet.


Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur

Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und ist infrastrukturmäßig schlecht erschlossen. Der Lebensstandard der Bevölkerung ist äußerst niedrig. Es gibt außer dem Nationalpark Dzanga-Sangha bei Bayanga und den Wasserfällen bei Boali (90 km nördlich von Bangui auf der Straße nach Kamerun) keine touristischen Attraktionen, die ohne Gefahr erreichbar sind.

In der Hauptstadt Bangui gibt es Übernachtungsmöglichkeiten. Versorgung und Unterbringung im Landesinneren sind aufgrund der Armut, der allgemein schlechten Versorgungslage und der fehlenden Infrastruktur schwierig oder sehr beschränkt. Einzig Missionsstationen, die im Vorfeld informiert werden müssen, bieten eine einfache Unterkunft.

Sprache

Die Verkehrssprache ist französisch. Um sich bei den zahlreichen Polizei-/ Gendarmeriekontrollen bei Fahrten in- und außerhalb der Hauptstadt verständlich machen zu können, sind Grundkenntnisse der französischen Sprache unverzichtbar.

Weitere Hinweise

In Bangui gibt es seit 1997 keine deutsche Botschaft mehr. Die zuständige Deutsche Botschaft in Jaunde (Kamerun) hat ein Verbindungsbüro in Bangui, dessen Leiter (gleichzeitig österreichischer Honorarkonsul) in Notfällen konsularische Hilfestellung am Ort leistet. Er ist zu erreichen unter Tel.-Nr. 00236/21 61 73 33, Fax: 21 61 66 20, Handy: 75 50 12 55, E- Mail: bdb-acc_bg@yahoo.fr

Deutsche Staatsangehörige, die Hilfe benötigen, können sich in Notfällen an die Französische Botschaft wenden (Tel. 21 61 30 00). 

Mit mehrtägigen Ausfällen der Telefon-, Fax- und Internetverbindungen muss gerechnet werden. 


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist nur mit einem entsprechenden Visum möglich. Die für Deutschland zuständige zentralafrikanische Botschaft befindet sich in Paris. Der deutsche Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt. Trotzdem wird insbesondere für längere Aufenthalte ein Reisepass für Kinder empfohlen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisNein
vorläufiger PersonalausweisNein
weitere Anmerkungen:Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa
ReisepassJa
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)

Bis 26.06.2012 : Grundsätzlich nein, es sei denn für Kleinkinder mit Foto und Geburtsangaben

Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, bei längerem Aufenthalt aber Kinderreisepass empfohlen.

Weitere Anmerkungen

Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden.


Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten, Jagdwaffen müssen deklariert werden, jedoch kann eine Genehmigung für die Einfuhr vor der Einreise beantragt werden. Daher sollten Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften organisiert werden, die die Formalitäten erledigen können.

Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Ausfuhr von Naturprodukten (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen, …) ist, auch in verarbeiteter Form, über das Forstministerium genehmigungspflichtig.

Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laissez-Passer). Anzuraten ist die Beschaffung eines internationalen „Carnet de Passage“ (erhältlich über den ADAC oder den AvD Automobilclub). Damit muss kein Zoll bezahlt werden; die Ausfuhr des Fahrzeugs ist dann verbindlich. 


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Zum Fotografieren und Filmen bedarf man einer Genehmigung durch das Informationsministerium. Bevor man Menschen fotografiert, sollte man ihr Einverständnis einholen. In der Hauptstadt ist insbesondere das Fotografieren des Präsidentenpalastes, die Residenz des Präsidenten samt dessen Umgebung, des Flughafens und aller öffentlichen Gebäude strikt verboten.

Der Besitz von Drogen und deren Einnahme ist verboten.

Homosexualität ist mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und Zahlung einer Geldstrafe von 600.000 F.CFA (ca. 1000 Euro) belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bei Anzeigen von Einheimischen bestraft.

Eine Einreise ohne Sichtvermerk bzw. Visum sowie der Aufenthalt mit einer abgelaufenen Einreisegenehmigung kann zur Verhaftung führen, wobei die Dauer der Haft nicht absehbar ist; danach kommt es zur Abschiebung. Auch hohe Geldstrafen können verhängt werden.

Die Verkehrsvorschriften sollten, strikt eingehalten werden, da bei Verstoß hohe Geldbußen bzw. Entzug der Fahrzeugpapiere und Führerschein drohen.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Es kommt immer wieder zu Gelbfieberausbrüchen, zuletzt im September 2009 in Yaloke-Bossembelle, Prefecture von Ombella Mpoko und in Bagamongone, Prefecture von La Lobaye. 

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe auch www.rki.de 

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. 

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY)  und Tollwut empfohlen.

Malaria

Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko, auch in der Hauptstadt Bangui. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Im September 2011 gab es südlich der Hauptstadt Bangui eine Choleraepidemie, die über 30 Opfer forderte. Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Trypanosomiasis (afrikanische Schlafkrankheit)

Zwischen 2007 und 2009 wurden über 1.000 Fälle von afrikanischer Schlafkrankheit im Norden der Zentralafrikanischen Republik (Bezirk Batangafo) diagnostiziert. Von einer hohen Dunkelziffer im gesamten Grenzgebiet zu Tschad und Sudan ist auszugehen. Die tödliche Erkrankung wird durch den Stich der tagstechenden, sehr agressiven Tse-Tse-Fliege übertragen. Schutz vor Stichen ist die einzig mögliche Präventionsmaßnahme.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist landesweit völlig unzureichend. In der Hauptstadt gibt es Privatkliniken, die aber ebenfalls zunehmend unterversorgt sind; die Gesundheitsstation der französischen Botschaft kann eventuell eine Notversorgung durchführen. Die staatlichen Krankenhäuser sind fast nicht funktionsfähig. Französische Medikamente sind begrenzt in den Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren, aber auch in den Provinzhauptstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für jede ernste Erkrankungen ist eine Evakuierung nach Europa dringend anzuraten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung einschließlich einer Rückholversicherung ist daher absolut notwendig, ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B. www.dtg.org/ oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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