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Tansania

Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 28.10.2011)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Terrorismus

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.

Terrorismus

In der Region sind Attentate nicht auszuschließen. Die tansanische Regierung hat im Oktober 2011 die Sicherheitsstufe erhöht.
Zu Vorsicht und Wachsamkeit wird auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten geraten.

Kriminalität

Derzeit häufen sich die Fälle, in denen Touristen von angeblichen Taxifahrern angesprochen und ihnen Fahrgelegenheiten angeboten werden, um sie anschließend auszurauben und/oder unter Androhung von Gewalt zu zwingen, mit ihrer Bankkarte Geld vom Automaten abzuheben. Mehrfach wurden Touristen gezwungen, durch Anrufe bei Familie oder Bekannten Geldtransfers über Western Union zu erwirken. In und um Daressalam nimmt diese Art der Kriminalität signifikant zu. Bevorzugte Plätze sind die Bahnhofsstation, Fähranlegestelle und Busstationen. Es wird daher dringend empfohlen, ausschließlich registrierte Taxis zu nutzen. Diese sind an einem grünen, gelben oder blauen Längsstreifen auf der weißen Karosserie zu erkennen. In Zweifelsfällen sollte der Fahrer gebeten werden, seine Registrierung vorzuzeigen.

Nicht bewachte Strände und einsam gelegene Gegenden sollten auch tagsüber gemieden werden. Dies gilt insbesondere auch für die Strände in den Küstenstädten.

Mit Einbruch der Dunkelheit sollte von Spaziergängen und von Überlandfahrten abgesehen werden.

Bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten, sollte auf hinreichend vorhandene Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden.


Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

Das Straßennetz ist unzulänglich und überlastet. Es gibt häufig schwere Verkehrsunfälle. Reisende sollten darauf achten, dass die von ihnen genutzten Wagen in gutem, fahrtauglichen Zustand sind. Immer Sicherheitsgurt anlegen! Das größte Gesundheitsrisiko für Reisende in Tansania besteht darin, bei einem Verkehrsunfall verletzt zu werden. Überlandfahrten sollten nach Einbruch der Dunkelheit vermieden werden. Eisenbahnreisen sind zwar möglich, aber es ist (mindestens) mit erheblichen Verspätungen zu rechnen; viele Züge verkehren nicht fahrplangemäß.

Flugreisen

Es gibt ein gut ausgebautes Flugnetz zur Bewältigung längerer Strecken.

Geld/Kreditkarten

Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (Euro/US-Dollar) und/oder Travellerschecks wird empfohlen. Allerdings werden von den Banken und Wechselstuben meist nur Dollarnoten mit Prägedatum ab dem Jahr 2000 angenommen. Der Umtausch von Euro in Landeswährung bleibt auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. In Daressalam, Arusha und Stone Town auf Sansibar gibt es die Möglichkeit, bei der Barclays Bank tansanische Schilling mit der Bankcard am Automaten abzuheben. Dieser Service unterliegt jedoch gelegentlich Störungen, und man sollte sich daher nicht ausschließlich darauf verlassen. Kreditkarten werden grundsätzlich in größeren Hotels akzeptiert.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es sollte vor der Einreise bei der

Botschaft der Vereinigten Republik Tansania
Eschenallee 11
14050 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030-3030800
Fax: 030/30308020
E-Mail: info@tanzania-gov.de
www.tanzania-gov.de

beantragt werden.

Das Visum kann auch bei der Einreise nach Tansania auf den internationalen Flughäfen des Landes, dem Seehafen Sansibar oder den großen Grenzübergängen erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 50 US-Dollar oder 50 Euro und muss in einer der beiden Währungen entrichtet werden.

Reisedokumente

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger ReisepassJa, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere AnmerkungenSeit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verstärkt der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, für Kinder unter 12 Jahren. Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus
ReisepassJa, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Bis zum 26.06.2012: Ja, das Auswärtige Amt empfiehlt aber die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, das Auswärtige Amt empfiehlt aber die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren.
Weitere AnmerkungSeit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verstärkt der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

Devisen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden. Die Einfuhr von pornographischem Material und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt.

Bei der Ausfuhr von Tiermaterial sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind).

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.

Homosexuelle Handlungen sowie Prostitution werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Ebenso sind Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ab dem vollendeten 1. Lebensjahr erforderlich - siehe auch www.who.int

Entgegen diesen offiziellen Bestimmungen sind vereinzelt  auch bei Direkteinreisen aus Europa am Kilimanjaro International Airport sowie bei der Einreise nach Sansibar vom Festland Tansanias aus Kontrollen des Gelbfieberimpfzertifikats erfolgt, in Einzelfällen war es zu Impfungen vor Ort  gekommen. Das tansanische Gesundheitsministerium hat deshalb zwischenzeitlich folgende Regelung verbindlich festgelegt.

1. Reisende aus Endemiegebieten (Nachbarländer) benötigen eine Gelbfieberimpfung (wie oben festgehalten).

2. Reisende aus Nicht-Endemiegebieten (z. B. Europa) benötigen nur dann eine Gelbfieberimpfung, wenn sie in einem Gelbfiebergebiet den Flughafen beim Zwischenstopp verlassen oder mindestens 12 Stunden in diesem Flughafen auf ihren Anschlussflug warten.  

Da die Behörden auf Sansibar Einreisen vom Festland als Ankunft aus einem Endemiegebiet ansehen, wird für die Weiterreise auf die Insel der Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Tansania!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Landesweit besteht ein hohes Risiko unter 1.800 m. In Risikogebieten wird eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (→ Dengue) und in den Abendstunden und nachts (→ Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, selbst schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

In der Serengeti sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich zuletzt mehrere Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

Dengue

Dengue-Fieber ist eine von Stechmücken übertragene virale fieberhafte Erkrankung, sie existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme, eine Impfung existiert nicht! Seit April 2010 werden immer wieder Menschen mit dem Verdacht einer Dengue-Infektion in Dar Es Salaam stationär behandelt. Mückenschutzmaßnahmen wie bei Malaria werden empfohlen.

Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)

Sie wird vorwiegend in den trockenen Monaten (vor allem Januar bis April) im Norden des Landes übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (beispielsweise Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie überall in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Höhenkrankheit

Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimanjaro bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch Merkblatt in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch sprechende Ärzte.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Es gibt im Land immer wieder Engpässe in der Versorgung mit Medikamenten. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Weltweite Terrorwarnung

Reisemedizinische Hinweise