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Singapur: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 19.03.2024
(Unverändert gültig seit: 01.03.2024)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Die Regierung von Singapur ist sich einer allgemeinen terroristischen Bedrohung bewusst. Anzeichen für eine konkrete Bedrohung gibt es derzeit nicht. Gleichwohl gibt es immer wieder Festnahmen von radikalisierten Verdächtigen.

Innenpolitische Lage

Die Lage ist stabil. Vereinzelte Proteste und Demonstrationen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist sehr niedrig. Taschendiebstähle und Handtaschenraub kann an von Touristen sehr frequentierten Orten nicht ausgeschlossen werden. Gewaltkriminalität ist äußerst selten.

In der Straße von Singapur, die die Straße von Malakka mit dem Südchinesischen Meer verbindet, ist es zuletzt zu einem Anstieg der Überfälle von Piraten auf gewerbliche Schiffe gekommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Seien Sie wachsam und vorsichtig auf See, melden Sie Zwischenfälle dem ReCAAP Information Centre.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Klima mit hoher Luftfeuchtigkeit.
Von Dezember bis März sowie von Juni bis September können monsunartige Regenfälle und Ausläufer von Taifunen auftreten und dabei Überschwemmungen, Erdrutsche sowie Verkehrsbeeinträchtigungen verursachen.

Singapur liegt zwar außerhalb des Erdbebengebiets, Erschütterungen, meist von Beben in Sumatra/Indonesien, können jedoch wahrgenommen werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Singapur ist ein wirtschaftlich hoch entwickelter Stadtstaat mit einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur. Ein dichtes Netz von Bus- und S-Bahn- bzw. U-Bahnlinien (MRT genannt) sorgt für einen effizienten Transport. Hinzu kommt eine Vielzahl von Taxis, die im Stadtzentrum an vorgesehenen Standorten stehen, aber auch außerhalb des Zentrums meist überall entlang der Straße herangewinkt werden können. Auch diverse Taxi-Apps stehen zur Verfügung.

Es herrscht Linksverkehr. Autofahrer müssen mit hohen Kosten für Mietwagen, Treibstoff, Parkgebühren und elektronischen Mautsysteme rechnen.

Das öffentliche Verkehrssystem ist weitläufig mit Rampen, Aufzügen und barrierefreien Einrichtungen ausgestattet, um den Zugang auch älteren Menschen, Menschen mit Behinderungen und Familien mit kleinen Kindern zu ermöglichen. Systeme zur Hörverbesserung für Menschen mit Hörgeräten sowie eine Beschilderung in Blindenschrift und geprägtem Text stehen in U-Bahn-Stationen meist ebenfalls zur Verfügung.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen (outrage of modesty) kann zur Festnahme und Strafen führen.
Auf in der Öffentlichkeit angebrachte Verbotsschilder ist unbedingt zu achten. So ist z.B. der Verzehr von Speisen und Getränken in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt und wird mit hohem Bußgeld (bis ca. 500 SGD) geahndet.
Das Rauchen ist in Singapur nur an wenigen Orten gestattet. Grundsätzlich ist das Rauchen in Gebäuden, Parks, öffentlichen Verkehrsmitteln und im Umkreis von fünf Meter von Bushaltestellen verboten. Weitere Hinweise bietet die National Environment Agency.

LGBTIQ

Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen wurde im November 2022 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Eine Strafverfolgung hat es bereits seit Jahren nicht mehr gegeben. Gleichgeschlechtliche Ehen und Partnerschaften werden jedoch nach wie vor rechtlich nicht anerkannt. Es gibt offen queere Selbsthilfegruppen und soziale, LGBTIQ-freundliche Einrichtungen; das Maß an Toleranz und Akzeptanz in der Gesellschaft ist jedoch sehr unterschiedlich.

Rechtliche Besonderheiten

In Singapur ist es in der Öffentlichkeit an vielen Orten verboten zu rauchen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gestattet.
Das Wegwerfen von Abfall, auch Zigarettenresten, ist strikt untersagt und wird mit Geldstrafen geahndet.

Auf bestimmte Delikte wie Mord, aber auch Drogendelikte steht die Todesstrafe. Auch ziehen verschiedene Delikte eine Prügelstrafe nach sich.

Strafrechtliche Verbote werden konsequent durchgesetzt, insbesondere werden Drogenhandel und Drogenkonsum streng bestraft (z. B. Todesstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe für den Besitz von mehr als 15 g Heroin bzw. 500 g Marihuana. Bei diesen Mengen wird Drogenhandel unterstellt). Der Besitz und Konsum geringer Mengen aller Drogenarten (auch Marihuana!) wird in Singapur und auch beim Transit/Flughafen streng bestraft.

Als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen (outrage of modesty in etwa zu übersetzen mit „unsittlichem Verhalten“) kann auch in Bars, Diskotheken und anderen Lokalitäten zu Festnahme, Haftstrafe und im Extremfall zu Prügelstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen. Der Pass wird bis Abschluss des Verfahrens einbehalten; ein Verlassen des Landes ist nicht möglich, solange das Verfahren andauert.

Ordnungswidriges und unsittliches Verhalten, auch in betrunkenem Zustand, kann mit Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden.

Alkoholkonsum an öffentlichen Plätzen zwischen 22:30 Uhr und 7 Uhr ist ebenfalls strafbar. Dies betrifft nicht entsprechend lizensierte Restaurants/Bars.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Singapur-Dollar (SGD). Das Abheben von Bargeld ist mit Kreditkarten und häufig auch mit Debitkarten (Girocard, mit Maestro) an gekennzeichneten Geldautomaten möglich. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen, wie z.B. der Immigration and Checkpoints Authority (ICA). sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung (SG Arrival Card) ausfüllen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und noch freie Seiten enthalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Bei Einreise wird eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage erteilt.
Die Überschreitung kann streng geahndet werden. Informationen zu Einreisebestimmungen bietet Singapore Government.

Längerfristiger Aufenthalt

Längerfristige Aufenthalte sind nur mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung möglich. Mögliche Kategorien und weitere Informationen bietet die Immigration and Checkpoints Authority (ICA).

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Erfassung biometrischer Daten

Von jedem Reisenden, d. h. auch von nicht-visapflichtigen Besuchern, werden an der Passkontrolle bei jeder Ein- und/oder Ausreise Daumenabdrücke digital eingescannt. Ausgenommen sind Personen unter sechs Jahren. Weitere Informationen bietet die Immigration & Checkpoint Authority (ICA).

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen ist möglich; ab 20.000 SGD muss eine Zollanmeldung erfolgen.

In Singapur ist auf eingeführte Waren eine Abgabe von 8% GST (Goods and Service Tax) fällig.

Freigrenzen gibt es für Waren (Neuwaren, Souvenirs, Geschenke etc.), die nach Singapur zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Bei Aufenthalt bis zu 48 Stunden außerhalb von Singapur beträgt die Freigrenze 100 SGD. Für einen Aufenthalt von 48 Stunden oder länger außerhalb Singapurs beträgt die Freigrenze 500 SGD.

Waffen, Munition, kugelsichere Kleidung und Handschellen, Feuerwerkskörper, Spielzeugwaffen, E-Zigaretten, Kaugummi, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen sowie pornographische Artikel dürfen nicht eingeführt werden.
Das Mitführen von Gegenständen im Handgepäck, die als Waffen genutzt werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen aufweisen (z.B. Spielzeug, aber auch einzelne Patronen), kann erfahrungsgemäß zu polizeilichen Ermittlungen und zumindest zu stundenlangen Verzögerungen bei der Einreise führen. Hinweise auf Termine, Anschlussflüge o.ä. führen nicht zu einer Beschleunigung des Verfahrens.

Für andere Waren sind behördliche Genehmigungen notwendig. Hierzu zählt z.B. die Einfuhr von Obst, Gemüse, Fleisch und Fleischprodukten.

Verbotene und erlaubnispflichtige Waren sind hier ersichtlich: Singapore Customs-Prohibited and Controlled Goods.

Alkohol darf nur unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei eingeführt werden: Die Person muss über 18 Jahre alt sein und sich mind. 48 Stunden außerhalb Singapurs aufgehalten haben. Ferner darf die Einreise nicht aus Malaysia kommend erfolgen und die alkoholischen Getränke, die in Singapur nicht verboten sind, dürfen nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Die Einfuhrmengen variieren, Informationen bietet Singapore Customs.

Tabakwaren dürfen nur gegen eine Einfuhrsteuer eingeführt werden; es gibt keine Freimengen. Raucher, die bei der Einreise mit undeklarierten Zigaretten angetroffen werden, müssen mit einer Strafe von mindestens 200 SGD pro Packung rechnen. Eine reguläre Packung mit 20 Zigaretten kostet in Singapur umgerechnet ca. 7,- EUR.

Für die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten besondere Bestimmungen, die wie auch die Liste der Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung eingeholt werden muss, bei der Health Science Authority erhältlich sind.

Weitergehende Informationen über die singapurischen Zollbestimmungen bietet Singapore Customs (allgemeine Einfuhrwaren) bzw. Singapore Food Agency (Nahrungsmittel).

Weitere nützliche Informationen zu Zollformalitäten finden sich im Customs Guide for Travellers.

Heimtiere

Für die Einreise mit bestimmten Heimtieren wie Hunden und Katzen gelten strenge Vorschriften und erfordern neben der gültigen Tollwutimpfung, einem Gesundheitszeugnis und einer Einfuhrgenehmigung eine einmonatige Quarantäne, auch bei direkter Einreise aus Deutschland. Informationen bietet der Animal & Veterinary Service.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Typhus empfohlen.
  • Bei Reisen in Nachbarländer sind ggf. auch Impfungen gegen Tollwut und Japanische Enzephalitis ratsam.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

In Singapur wurden in den letzten Jahren hohe Zahlen von Dengue-Fieber Erkrankungen registriert. Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Hand-Fuß-Mund-Krankheit

In Singapur treten gelegentlich Fälle der Hand-Fuß-Mund-Krankheit auf. Es handelt sich um eine Virusinfektion des Menschen (u. a. mit Coxsackie A 16 Virus), die Viren werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt als Schmierinfektion, über Nahrungsmittel oder als Tröpfcheninfektion (Husten/Niesen). Prinzipiell handelt es sich um eine harmlose und relativ rasch (7 bis 10 Tage) abheilende Krankheit.

  • Halten Sie strikte Hygienemaßnahmen (Händewaschen) ein, damit ist eine Prophylaxe eingeschränkt möglich.

Luftverschmutzung

Die Luftqualität in Singapur ist während des gesamten Jahres durch den sogenannten Haze häufig eingeschränkt.
Beim „Haze“ handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und vor allem in Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Dabei ist zu beachten, dass in Malaysia die gefährlicheren Feinpartikel (PM 2,5) nicht gemessen werden, so dass die tatsächliche Belastung zumeist deutlich höher ist als die veröffentlichten Zahlen. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie alte Menschen und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande hat ein hohes, mit Europa vergleichbares Niveau und ist vor allem in privaten Krankenhäusern sehr teuer.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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