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Gambia

Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 17.04.2012)

Letzte Änderung:
Kapitel: Allgemeine Reiseinformationen 


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.


Allgemeine Reiseinformationen

Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 herrscht in Gambia auch nach den Präsidentschaftswahlen Ende November 2011 gespannte innenpolitische Ruhe, die jedoch als volatil zu bezeichnen ist, da die sozialen Probleme großer Teile der gambischen Bevölkerung  weiterhin zu nehmen. Bei Reisen nach Gambia ist daher grundsätzlich Wachsamkeit geboten, insbesondere sollten größere Menschenansammlungen gemieden werden.

Insbesondere an den Stränden kommt es immer wieder zu Belästigungen von Touristen durch junge Männer, die teils aufdringlich ihre Dienste als Führer oder Begleiter anbieten.

Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.

Geld / Kreditkarten

Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 38 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgehend geöffnet, samstags von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Bankomaten bieten die Standard Chartered Bank, Ecobank und die GTBank an, während man im Gebäude der TBBank mit der Visakarte Geld erhalten kann. Kreditkarten werden immer gängiger als Zahlungsmittel in den größeren Hotels und auch in größeren Geschäften akzeptiert (manchmal aber mit hohen Gebühren und schlechterem Wechselkurs verbunden.)

Weiterreise nach Senegal mit einem Pkw

Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.

Visum

Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig:  500 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
Reisepassja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepassja
Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass

ja,

Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Reisepass

ja,

Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Ja – bis zum 26.06.2012. Danach benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)ja
Weitere Anmerkungen


Besondere Zollvorschriften

Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.

Malaria

Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

HIV / AIDS

ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (u.a. Gefahr der Bilharziose).

Medizinische Versorgung

Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Stand 17.04.2012

Weltweite Terrorwarnung

Reisemedizinische Hinweise