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Botsuana: Reise- und Sicherheitshinweise
Letzte Änderungen:
Gesundheit – Aktuelles
Redaktionelle Änderungen
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist stabil. Demonstrationen können dennoch nicht ausgeschlossen werden.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate war auf einem niedrigen Niveau, ist jedoch in jüngster Zeit stark angestiegen. In Gaborone und anderen Städten kommen Taschendiebstähle und Kreditkartenraub vor. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, haben – auch unter Anwendung von Waffengewalt – zugenommen, sodass besondere Vorsicht geboten ist.
- Verhalten Sie sich unauffällig und verzichten Sie auf teuren Schmuck oder extravagante Kleidung.
- Gehen Sie, wenn möglich, in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung aus.
- Lassen Sie keine Wertgegenstände oder Dokumente, insbesondere keine von außen sichtbaren Taschen, im Auto zurück.
- Halten Sie Fenster und Türen an Fahrzeugen verschlossen und verriegelt, um Raubüberfälle an roten Ampeln zu verhindern.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Flughäfen, an Busbahnhöfen oder auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht überwiegend heißes und trockenes Wüstenklima mit kühlen Wintern.
Botsuana leidet gelegentlich unter Überschwemmungen und Dürren. Vor allem in Dürreperioden zwischen Mai und September kommt es in Botsuana immer wieder zu Buschbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss dann gerechnet werden.
Botsuana liegt in einer latent seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
Diese überschreiten nur äußerst selten die Wahrnehmungsschwelle.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Neben einem Inlandsflugnetz gibt es Eisenbahn- und Busverbindungen.
Es herrscht Linksverkehr. Nach Einbruch der Dunkelheit ist das Unfallrisiko aufgrund von schlecht oder gar nicht beleuchteten Fahrzeugen, Hindernissen (z.B. abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge) und durch Wild- und freilaufende Haustiere (z.B. Rinder oder Esel) auf den Straßen extrem hoch.
In abgelegenen Gebieten gibt es nur wenige Tankstellen.
Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Nationalpark, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich. Öffentliche Verkehrsmittel (Klein- und Überlandbusse) sind meist in einem schlechten technischen Zustand, Qualifizierung, Fahrt- und Ruhezeiten der Fahrer werden in der Regel nicht überwacht. In größeren Städten wie Gaborone, Francistown, Kasane und Maun gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
- Achten Sie auf ausreichend Treibstoff und Wasser.
- Nutzen Sie möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere keine Kleinbusse.
Führerschein
Es ist entweder der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein, oder zumindest einer amtlichen Übersetzung des deutschen Führerscheins in englischer Sprache erforderlich.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Botsuana nicht strafbar, ein entsprechendes Gesetz wurde vom obersten Gericht in Botsuana aufgehoben. Ein Großteil der Bevölkerung hegt allerdings weiterhin Vorbehalte gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z. B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Pula (BWP). Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) des „Maestro“-Systems kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. 100 bis 500 EUR pro Karte und Tag beschränkt. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist (Kamera oberhalb der PIN-Eingabe, baulich veränderter Karteneinfuhrschlitz). Zum Monatsende ist mit Bargeldengpässen an Automaten zu rechnen. Die Mitnahme von etwas Bargeld in EUR oder USD ist daher empfehlenswert.
Kreditkarten, insbesondere VISA und Mastercard, werden in den Städten weitgehend akzeptiert.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit gültigem Visum, s.u.
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten darüber hinaus noch weitere Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise mit dem regulären Reisepass kein Visum. Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist beschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.
Bei Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist hingegen ein gültiges Visum erforderlich. Auch wenn in Einzelfällen auf dem Luftweg (am Flughafen in Gaborone) die Einreise mit vorläufigem Reisepass ohne Visum gestattet wurde, wird wie auch für Aufenthalte über 90 Tage oder Arbeitsaufnahme die vorherige Einholung eines Visums und dazu die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Botsuana in Berlin dringend empfohlen, um keine Zurückweisung oder Ablehnung der Beförderung durch die Fluggesellschaft zu riskieren.
Minderjährige
Für Kinder unter 18 Jahren muss ein Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen.
Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Alle Unterlagen sind ggf. mit amtlicher Übersetzung ins Englische erforderlich.
Die südafrikanischen „Immigration Regulations 2014“ enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana z.B. im Transit über den Flughafen Johannesburg betreffen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise zu Südafrika.
Einfuhrbestimmungen
Landes- und Fremdwährungen dürfen zwar uneingeschränkt eingeführt, müssen aber deklariert werden.
Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 50 BWP, die von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag begrenzt.
Die Einfuhr von Waffen wird äußerst restriktiv gehandhabt, ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf vier Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botsuana in Berlin oder dem jeweiligen Reiseveranstalter in Erfahrung gebracht werden.
Der botsuanische Zoll „Botswana Unified Revenue Service“ bietet u. a. Informationen zu Einfuhrverboten, zollfreier Einfuhr und Zöllen an.
Tiere
Informationen über die Einfuhr von Haustieren erteilt die deutsche Botschaft in Gaborone.
Gesundheit
Aktuelles
Seit Februar 2026 wurden im Nordwesten des Landes mehrere Tollwut-Fälle nachgewiesen.
- Lassen Sie sich vor Reisebeginn bzgl. einer Tollwutimpfung beraten.
- Meiden Sie den Kontakt zu Tieren. Sollten Sie von einem Tier gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
Impfschutz
Pflichtimpfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem Alter von einem Jahr bei Einreise aus oder Transit in einem Gelbfiebergebiet gefordert. Bei Einreise aus Südafrika, Sambia oder Simbabwe ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung nicht notwendig.
Reiseimpfungen
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut angeraten. Bei einfachem Reisestil kann im Einzelfall eine Impfung gegen Typhus sinnvoll sein.
Standardimpfungen
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Botsuana ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Besonders in den Touristenzentren Kasane und Maun ist eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall nur sehr eingeschränkt erhältlich. Außerhalb Gaborones fehlt es vielerorts an medizinischen Fachpersonal und Medikamenten. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, beträgt in Botsuana über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko ist saisonal und regional unterschiedlich:
- Ganzjährig hohes Risiko: nördlicher Teil der Provinzen Ngamiland und Chobe, einschließlich Victoriafälle und nördliche Teile des Nationalparks Chobe
- Saisonal hohes Risiko von September bis Mai: übrige Nordhälfte des Landes nördlich des Nationalparks Central Kalahari Game Reserve und nördlich von Francistown (Ausnahmen siehe oben), einschließlich des Okavango-Deltas und der südlichen Teile der Nationalparks Chobe und Subuyu sowie der Nationalparks Moremi, Makgadikgadi Pans, Nxai Pan und der Städte Maun, Pits und Tutume sowie der Seen Nwetwe und Sua
- Saisonal mittleres Risiko von Juni bis August: übrige Nordhälfte des Landes nördlich des Nationalparks Central Kalahari Game Reserve und nördlich von Francistown (Ausnahmen s.o.), einschließlich des Okavango-Deltas und der südlichen Teile der Nationalparks Chobe und Subuyu sowie der Nationalparks Moremi, Makgadikgadi Pans, Nxai Pan und der Städte Maun, Pits und Tutume, sowie der Seen Nwetwe und Sua
- Ganzjährig mittleres Risiko: Regionen im Südosten des Landes einschließlich der Städte Francistown und Bobonong
- Ganzjährig geringes Risiko: Gebiete in der Südhälfte des Landes (Ausnahmen s.o. bzw. s.u.), einschließlich des Nationalparks Central Kalahari Game Reserve und der Städte Serowe, Molepopole und Gaborone
- Malariafrei: Tsabong; Südwesten des Landes inklusive Kgalagadi Transfrontier Park
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Leishmaniose und Rift-Valley-Fieber. Weiterhin kommen die afrikanische Schlafkrankheit (durch Tsetsefliegen übertragen) und Afrikanisches Zeckenbissfieber (durch Zecken übertragene Rickettsiose) vor.
- Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
- Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf. Typhus kann bei einfachem Reisestil für Reisende relevant sein.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung und Typhus-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
HIV-Infektionen, Mpox und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
- Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. Bei Milzbrand handelt sich um eine bakterielle Infektion, die durch Kontakt mit erkrankten Huftieren (vor allem Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde und Wildtiere sowie deren Kadaver) übertragen werden kann. Es kommen verschiedene Giftschlagen vor.
- Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
- Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
- Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss auch den medizinischen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.