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Bewerbung und Auswahlverfahren

31.05.2019 - Artikel

Hinweise zur Bewerbung, zur Vorbereitung und zum Ablauf des Auswahlverfahrens

Die Bewerbung

Ausschreibungen werden in der Regel zweimal jährlich (Sommer und Herbst) für eine Einstellung im Folgejahr auf der Webseite des Auswärtigen Amts eingestellt. Entsprechende Ausschreibungen werden Homepage des Auswärtigen Amts und auf ausgewählten Stellenportalen im Internet veröffentlicht. Es gelten die Hinweise und Anforderungen der jeweiligen aktuellen Ausschreibung.

Die Bewerbungsunterlagen (ausformuliertes Motivationsschreiben mit Angaben zum Werdegang, lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Nachweise über Bildungs- und Berufsabschlüsse, Arbeitszeugnisse und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses) werden ausschließlich über eine Online-Bewerbungsmaske entgegen genommen. Es werden grundsätzlich nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt.

Aufgrund der vorgelegten Bewerbungsunterlagen entscheidet der Auswahlausschuss über die Zulassung zum Auswahlverfahren. Nach der gegenwärtigen Praxis wird grundsätzlich jede*r Bewerber*in, welche*r die Grundvoraussetzung erfüllt und sich frist- und formgerecht beworben hat, zum ersten Teil des Auswahlverfahrens eingeladen.

Nur Eignung und Leistung entscheiden über die Einstellung. Männer und Frauen haben die gleichen Chancen. Schwerbehinderte Bewerber*innen erhalten auf Antrag Prüfungserleichterungen wie zum Beispiel Zeitverlängerung.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Abschnitten.

Der erste Abschnitt des Auswahlverfahrens besteht aus einem schriftlichen Eignungstest mit Fachfragen aus dem Sekretariats- und Büromanagementbereich sowie aus einer schriftlichen Sprachprüfung in Englisch sowie ggfs. der laut Ausschreibung erforderlichen Zweitsprache. Die Sprachprüfung (bei zweisprachiger Ausschreibung in beiden Sprachen) erfolgt in Form eines Diktats (Zeitungsartikel). Dieser Abschnitt des Verfahrens findet in Berlin statt und dauert einen Tag. Reisekosten können hierfür nicht erstattet werden.

Hinweise zur Vorbereitung auf den Schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens

Diejenigen Bewerber*innen, die aufgrund Ihrer Ergebnisse in die engere Wahl kommen, werden zum zweiten Abschnitt des Verfahrens eingeladen, der ebenfalls in Berlin stattfindet und in der Regel zwei Tage dauert.

Der erste Tag des zweiten Abschnitts besteht aus einer 10-minütigen mündlichen Sprachprüfung in Englisch sowie in der gewählten Zweitsprache (bei zweisprachiger Ausschreibung).

Bitte beachten Sie:

Bewerber*innen, deren Sprachkenntnisse nach Auswertung der Sprachtests nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, können zum zweiten Tag des zweiten Abschnitts nicht zugelassen werden.

Der zweite Tag des zweiten Abschnitts besteht aus einem Einzelvorstellungsgespräch, einer Gruppenaufgabe in deutscher Sprache und einem Einzelgespräch mit beratendem psychologischen Fachpersonal.

In der Einzelvorstellung verschafft sich der Auswahlausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von der Motivation Ihrer Bewerbung. In der Gruppenaufgabe gilt es, als Team eine vorgegebene Aufgabe zu lösen.

Die Reisekosten zum zweiten Teil des Auswahlverfahrens werden Ihnen von Ihrem Wohn- bzw. ständigem Aufenthaltsort nach Berlin und zurück (günstigste Bahnfahrkarte in der 2. Klasse, ggf. günstigster Flug) erstattet.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im zweiten Abschnitt des Auswahlverfahrens für die Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie zeitnah nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Benachrichtigung.

Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch die Gesundheitsuntersuchung durch den amtseigenen Gesundheitsdienst und die Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem positiven Ergebnis führen.


Claudia Leiding-Mushapaidze

Wenn Sie noch Fragen haben: Claudia Leiding-Mushapaidze

030 5000 7419

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Weitere Informationen

Zur Vorbereitung auf die Sprachtests finden Sie hier Musterdiktate, die Ihnen eine Vorstellung vermitteln sollen, welcher Kenntnisstand in den jeweiligen Sprachen von Ihnen erwartet wird.

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