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Covid-19-Reisewarnung: FAQ
Wichtiger Hinweis
Aufgrund der COVID-19-Pandemie bestehen derzeit keine pandemiebedingten Reisewarnungen.
Derzeit sind keine Länder als Virusvariantengebiete eingestuft.
COVID-19-Hinweise für Reisende
FAQ
Eine ausführliche Liste mit Hinweisen für Reisen anlässlich von COVID-19 finden Sie hier.
Reisende während der Pandemie sollten insbesondere folgende Punkte beachten:
- Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Länder oder Gebiete als Virusvariantengebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung dieser Liste kommen.
- Erkundigen Sie sich über COVID-19-Maßnahmen sowohl für Ihr Transportmittel als auch an Ihrem Reiseziel z.B. über Re-open EU.
- Entscheiden Sie sich für umbuchbare und stornierbare Reisen und lassen Sie sich Flugverbindungen und Beförderungsbedingungen vor Reiseantritt von Ihrem Beförderungsunternehmen bestätigen.
- Halten Sie sich über die epidemiologische Entwicklung in Ihrem Reiseland informiert, z.B. über das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
- Überprüfen Sie die Gültigkeit und den Leistungsumfang Ihres Reisekrankenversicherungsschutzes und erweitern Sie diesen gegebenenfalls.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Vorrat an notwendigen Medikamenten auch für den Fall eines verlängerten Aufenthalts im Ausland wie einer angeordneten Quarantäne.
- Beachten Sie unsere ausführlichen COVID-19-Hinweise für Reisen, die Informationen im medizinischen Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO, des RKI sowie der BZgA einschließlich der dortigen Hinweise zu weltweiten Pandemielage.
- Beachten Sie bei Rückkehr nach Deutschland aus einem Virusvariantengebiet die geltenden Nachweis- und Quarantänepflichten unter unseren Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen.
Bedeutung für Ihre Reise
FAQ
Bei einer Reisewarnung handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen. Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten.
Das Bestehen einer Reisewarnung kann jedoch mittelbar rechtliche Auswirkungen haben, beispielsweise für die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung. Hierzu sollten sich Reisende mit ihrem Versicherungsdienstleister in Verbindung setzen.
Weltweit gilt: Bei einer Infektion entscheiden die Behörden vor Ort über Behandlung oder Quarantäne. Diese Vorgaben gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden. Eine Rückreise ist dann in der Regel erst nach Ablauf der Behandlung / Quarantäne möglich.
Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Angesichts von COVID-19 weist das Auswärtige Amt auf die mit dem internationalen Reiseverkehr verbundenen Risiken hin, die vor allem Personen ohne vollständigen Impfschutz sowie vulnerable Personengruppen betreffen. Dies gilt insbesondere in Situationen, in denen Reisende Kontakte zu einer größeren Personenzahl auf begrenztem Raum nicht vermeiden können. Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden. Eine Rückreise ist während dieser Zeit in der Regel nicht möglich. Eine kurzfristige Rückkehr nach Deutschland kann somit deutlich erschwert sein.
Die Reisewarnung für die einzelnen Länder wird aufgrund der Lage vor Ort ausgesprochen. Sie gilt dann bis auf weiteres. Eine Änderung erfolgt erst, wenn die sich die Lage ändert.
Was für Ihr Reiseland gilt, finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Ihr Land: www.diplo.de/sicherreisen, über die Sicher Reisen-App oder in unserem Newsletter.
Die Reise- und Sicherheitshinweise werden laufend aktualisiert und sind über die Webseite einsehbar: www.diplo.de/sicherreisen.
Aktiv informieren lassen können Sie sich hier:
- Der Newsletter. Bitte wählen Sie dabei „Reise- und Sicherheitshinweise“ aus. Aufgrund der häufigen Aktualisierungen empfehlen wir den Newsletter nur für bestimmte Länder zu abonnieren. Sobald die Reise- und Sicherheitshinweise für diese Länder aktualisiert werden erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
- Die Sicher Reisen-App. In der App haben Sie die Möglichkeit, einzelne Länder auf Ihrer Pinnwand zu hinterlegen. Sobald die Reise- und Sicherheitshinweise für diese Länder aktualisiert werden, erhalten Sie eine Push-Benachrichtigung.
Stornierung
FAQ
Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden Reisen meist dann kostenfrei stornieren, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen.
Eine Reisewarnung ist für eine kostenfreie Stornierung keine Voraussetzung. Sie gilt aber als starkes Indiz dafür, dass die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Entscheidend für die Möglichkeit eines kostenlosen Reiserücktritts sind nicht Reisewarnungen, sondern die rechtliche Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen (§ 651 h BGB). Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Grundsätzlich empfehlen wir Kontakt mit dem Reisebüro bzw. Reiseveranstalter aufzunehmen. Neben Alternativen wie Umbuchungen lässt sich so auch die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung auf Kulanzbasis besprechen. Weitere Informationen zu Reiserücktritten und Stornierungen finden Sie hier .
Quarantäne und Risikogebiete
FAQ
Bei einer Reisewarnung handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen.
Die Liste der Virusvariantengebiete, die auf der Webseite des RKI veröffentlicht wird, ist für die Vorschriften zur Quarantäne und Test-/Nachweispflicht von Bedeutung. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier und auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Eine Einstufung von Risikogebieten / Hochrisikogebieten durch die Bundesregierung erfolgt nicht mehr.
Mit der Einreiseverordnung wurden einheitliche Regelungen zu Quarantäne- und Test-/Nachweispflicht getroffen. Diese gelten nur noch bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet. Risikogebiete oder Hochrisikogebiete werden von der Bundesregierung nicht mehr ausgewiesen.
Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier und auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden. Eine Rückreise ist während dieser Zeit in der Regel nicht möglich. Eine mögliche Umbuchung der Rückreise richtet sich auch in diesem Fall nach den Vertragsbindungen des Reiseanbieters.
Die Art und Größenordnung der von den örtlichen Behörden ergriffenen Maßnahmen richtet sich an den jeweiligen Umständen im Einzelfall aus.