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Fragen und Antworten

01.03.2022 - FAQ

FAQ

Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht vorgesehen.

Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt. Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen. Falls Sie sich derzeit in der Russischen Förderation aufhalten, prüfen Sie ob ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise.

Es bestehen Flugmöglichkeiten von Moskau unter anderem nach Istanbul, Dubai und Baku. Deutsche Staatsangehörige können Russland über die Grenzen zu Finnland, Estland, Lettland und Polen mit eigenen Fahrzeugen verlassen, um im Transit nach Deutschland zu reisen. Dabei gelten zum Teil noch spezielle Anforderungen in Bezug auf COVID und damit verbundene Impfnachweise und Einreiseanmeldungen. Aus der russischen Exklave Kaliningrad bestehen Flugmöglichkeiten nach Moskau.

Für Deutsche sind die Grenzübergänge in die EU zu den jeweiligen Öffnungszeiten im eigenem Fahrzeug passierbar. Ein Übergang ohne Fahrzeug ist nicht möglich.

Kreditkarten deutscher Banken können in Russland derzeit nur sehr eingeschränkt eingesetzt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Einschränkungen weiter zunehmen.

Auch Geldtransfers mit Moneygram und WesternUnion sind nicht mehr möglich. Auch ApplePay und mit westlichen Kreditkarten hinterlegte Apps funktionieren nur noch vereinzelt.

Das Auswärtige Amt rät angesichts der gegenwärtigen Lage von Reisen nach Russland ab. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.

Per Flugzeug ist die Einreise nach Russland für deutsche Staatsangehörige weiterhin möglich, wenn sie über ein Visum oder einen Aufenthaltstitel verfügen.

Für die Einreise nach Polen, Litauen, Lettland, Estland und Finnland bestehen keine Sicherheitsbedenken.

Für Belarus und die Ukraine gelten Reisewarnungen des Auswärtigen Amts.

Für die Einreise nach Deutschland benötigen russische Staatsangehörige ein Visum. Das Visum wird abhängig von der Dauer des geplanten Aufenthalts beantragt und bei Vorliegen der Voraussetzungen von der zuständigen Auslandsvertretung erteilt.

Wenden Sie sich mit Fragen zum Aufenthalt in Deutschland bitte an die für den Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde; Asylanträge können persönlich bei den Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt werden.

Eine Ausreise mit abgelaufenen Pässen aus Russland ist aufgrund der russischen Gesetze nicht möglich. Bei Bedarf kann jedoch ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) bei den deutschen Auslandsvertretungen in Russland beantragt werden. Informationen zu benötigten Unterlagen, ein Merkblatt und der nötige Antrag finden sich auf der Homepage der Botschaft Moskau.

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