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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Hinrichtung in Taiwan

03.09.2018 - Pressemitteilung

Zur Vollstreckung eines Todesurteils in Taiwan erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (03.09.):

Ich bedauere außerordentlich, dass Taiwan am 31. August 2018 eine Hinrichtung vollzogen und damit das seit Mai 2016 laufende de-facto Moratorium bei der Vollstreckung von Todesurteilen unterbrochen hat. Die Todesstrafe ist eine grausame und unmenschliche Art der Bestrafung, die die Bundesregierung unter allen Umständen ablehnt. Gemeinsam mit unseren EU-Partnern setzen wir uns seit Jahren intensiv für eine Abschaffung der Todesstrafe weltweit ein.

Dies ist ein Rückschritt für die Menschenrechte in Taiwan, einer stabilen Demokratie mit grundsätzlich hohen Menschenrechtsstandards. Ich fordere die Verantwortlichen auf, keine weiteren Todesurteile zu vollstrecken und als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe zu dem Moratorium zurückzukehren.

Hintergrund:

Der am 31.08.2018 hingerichtete Lee Hung-Chi wurde im Jahr 2014 wegen Mordes an seiner Ehefrau und seiner Tochter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, die später das Berufungsgericht in eine vom Obersten Gericht bestätigte Todesstrafe umgewandelt hat. Seit Antritt der DPP-Regierung im Mai 2016 waren keine Todesurteile vollstreckt worden.

Die EU setzt sich in einem Justizdialog mit Taiwan für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

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