Ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe mit meinem ausländischen Ehepartner (nicht Unionsbürger) in einem EU-Land und möchte mit diesem nach Deutschland reisen. Benötigt mein Ehepartner ein Visum?
Wenn Sie bzw. Ihr Ehepartner in einem Schengenstaat leben, gilt Folgendes:
Von den Schengener Staaten ausgestellte nationale Aufenthaltstitel berechtigen zum visumfreien Kurzaufenthalt in den übrigen Schengenstaaten und demzufolge auch in Deutschland. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Wohnsitzstaates, ob mit dem Aufenthaltstitel Ihres Ehepartners ein visumfreier Aufenthalt im Schengengebiet möglich ist.
Wenn Sie bzw. Ihr Ehepartner in einem EU-Staat leben, der das Schengener Abkommen nicht bzw. nicht vollständig anwendet
(Welche Staaten wenden das Schengener Abkommen nicht bzw. nicht vollständig an?)
gilt Folgendes:
Falls Ihr Ehepartner eine von den Behörden des Wohnsitzstaates ausgestellte „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ gemäß Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39/EG besitzt, besteht für Reisen innerhalb der EU keine Visumpflicht.
Bei weiteren Fragen sollten Sie zunächst die Hinweise auf der Webseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einsehen oder diese direkt kontaktieren.