Ich bin (nichtdeutscher) Unionsbürger und möchte mit meinem ausländischen Ehepartner (nicht Unionsbürger) nach Deutschland reisen. Benötigt mein Ehepartner ein Visum?
Wenn Sie bzw. Ihr Ehepartner in einem Schengenstaat leben, gilt Folgendes:
Von den Schengener Staaten ausgestellte Aufenthaltstitel berechtigen zum visumfreien Kurzaufenthalt in den übrigen Schengenstaaten und demzufolge auch in Deutschland. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Wohnsitzstaates, ob mit dem Aufenthaltstitel Ihres Ehepartners ein visumfreier Aufenthalt im Schengengebiet möglich ist.
Wenn Sie bzw. Ihr Ehemann in einem EU-Staat leben, der das Schengener Abkommen nicht bzw. nicht vollständig anwendet,
(Welche Staaten wenden das Schengener Abkommen nicht bzw. nicht vollständig an?)
gilt Folgendes:
Sofern Ihr Ehepartner eine von den Behörden des Wohnsitzstaates ausgestellte „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ gemäß Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG besitzt, besteht für Reisen innerhalb der EU keine Visumpflicht.
Falls Sie und Ihr Ehepartner außerhalb der EU leben, wird ein Einreisevisum benötigt, sofern Ihr Ehepartner aus einem Land stammt, das der Visumpflicht unterliegt. Visumvergabe und Visumverfahren finden jedoch unter erleichterten Voraussetzungen statt.
Bei weiteren Fragen sollten Sie zunächst die Hinweise auf der Webseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einsehen oder diese direkt kontaktieren.