Wo können Antragsteller aus Syrien Visa beantragen?
Antragstellende aus Syrien können sich an alle deutschen Auslandsvertretungen der Region, d.h. in der Türkei, im Libanon, in Jordanien und in Ägypten wenden. Für Antragstellende aus Irak sind die Auslandsvertretungen in Ankara und Erbil zuständig.
Daneben besteht eine örtliche Zuständigkeit aller Auslandsvertretungen, sofern Antragstellende im jeweiligen Amtsbezirk seit mindestens 6 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Alle anderen Auslandsvertretungen können, sofern die Visanachfrage von Staatsangehörigen aus dem Gaststaat der jeweiligen Auslandsvertretung es zulässt, daneben gesonderte Terminkontingente für den Familiennachzug zu Schutzberechtigten zur Verfügung stellen, auch wenn die 6-Monatsfrist noch nicht erfüllt wurde.
Wenn Sie einen Termin zur Beantragung eines Visums vereinbart haben, schauen Sie bitte auf die Webseiten der jeweiligen Deutschen Botschaft bzw. Generalkonsulats. Dort finden Sie wichtige Informationen zur Antragstellung (z. B. über vorzulegende Unterlagen etc.), die unbedingt schon im Vorfeld der Beantragung gelesen werden sollten.