Wir sind eine Firma und möchten einen Geschäftspartner aus dem Ausland einladen. Welchen Inhalt muss das Einladungsschreiben haben?
Sie sollten in Ihrer Einladung, die auf offiziellem Briefbogen mit Firmenkopf erstellt werden sollte, die persönlichen Daten des Eingeladenen angeben und den geschäftlichen Grund der Einladung sowie ggfs. Angaben zur Unterkunft des Antragstellers und weitere Einzelheiten zum geplanten Aufenthalt.
In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich darüber hinaus verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthalts des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland aufzukommen.
Grundsätzlich ist diese Erklärung auf bundeseinheitlichem Vordruck abzugeben. Die Abgabe einer solchen förmlichen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz kann bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde erfolgen. Diese kann auch nähere Auskünfte zum Verfahren erteilen.
Zur Visumbeantragung wird von mir die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erwartet. Wo erhalte ich das Formular?
Nach Absprache mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung kann die Erklärung zur Übernahme dieser Kosten in Ausnahmefällen ebenfalls im Rahmen der schriftlichen Einladung erfolgen.
Einladungen sind durch den Antragsteller zusammen mit den übrigen Unterlagen unbedingt im Original bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorzulegen.