Wie kann ich bei der Beantragung eines Studentenvisums nachweisen, dass die Finanzierung des Studiums gesichert ist?
Die Finanzierung kann in der Regel durch Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, eine Verpflichtungserklärung nach § 66-68 Aufenthaltsgesetz einer Person, die über ausreichendes Vermögen bzw. Einkommen verfügt, die Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland oder die Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet geführt werden.
Der Nachweis ausreichender Mittel gilt auch als geführt, wenn der Aufenthalt finanziert wird durch Stipendien aus deutschen öffentlichen Mitteln oder Stipendien einer in Deutschland anerkannten Förderorganisation oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln des Herkunftslandes, wenn das Auswärtige Amt, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) oder eine sonstige deutsche stipendiengebende Organisation die Vermittlung an die deutsche Hochschule übernommen hat.