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Menschenrechtsbeauftragter zu Urteilen gegen Senzow und Koltschenko
Anlässlich der Urteile gegen den ukrainischen Regisseur Oleg Senzow und den Aktivisten Aleksandr Koltschenko, die am 24.11. in Russland vom Obersten Gericht bestätigt wurden, erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (26.11.):
„Mit Erschütterung habe ich von der Bestätigung des unverhältnismäßig hohen Strafmaßes gegen Oleg Senzow und Aleksandr Koltschenko durch das Oberste Gericht erfahren. Dieses Urteil widerspricht den Erwartungen der Bundesregierung an ein Verfahren, das mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Russlands als Mitglied des Europarats im Einklang steht.
Insbesondere hätten Vorwürfe, denen zufolge Aussagen in diesem Prozess mithilfe von Folter und Misshandlung erwirkt wurden, vollständig aufgeklärt und ausgeräumt werden müssen. Ich fordere daher erneut eine umfassende Untersuchung dieser Vorwürfe. Die russische Regierung rufe ich zur Aufhebung der Urteile und zur sofortigen Freilassung von Oleg Senzow und Aleksandr Koltschenko auf.“