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Auswärtiges Amt anlässlich der bevorstehenden Urteils­verkündung gegen den ägyptischen Rechtsanwalt Mohammed El-Baqer

17.12.2021 - Pressemitteilung

Anlässlich der bevorstehenden Urteilsverkündung gegen den ägyptischen Rechtsanwalt Mohammed El-Baqer, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (17.12.):

Für die Bundesregierung ist die bevorstehende Urteilsverkündung am 20.12.2021 gegen den Rechtsanwalt Mohammed El-Baqer ein richtungsweisendes Signal für die Entwicklung der Menschenrechtslage in Ägypten. Die Bundesregierung erwartet, dass sich die ägyptische Regierung für ein faires Verfahren und die Freilassung von Herrn El-Baqer sowie seiner Mitangeklagten Alaa Abdel Fattah und Mohammed Ibrahim einsetzt. Rechtsanwälte dürfen nicht für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit bestraft werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Meinungsfreiheit das Fundament für sozialen Frieden, Partizipation aller Gesellschaftskreise und nachhaltige Stabilität. Wir begrüßen die jüngsten Schritte der ägyptischen Regierung zur Verbesserung der Menschenrechtslage, darunter die Einführung der ersten ägyptischen Strategie für Menschenrechte im September 2021, und werden ihre Umsetzung mit großem Interesse verfolgen.

Hintergrund:

Der Anwalt Mohammed El-Baqer wurde im September 2019 unmittelbar nach der Verteidigung seines prominenten Mandaten, des Aktivisten und Journalisten Alaa Abdel Fattah, unter anderem wegen Vorwürfen der Verbreitung von Falschnachrichten verhaftet, und ist nun im selben Fall wie sein Mandant angeklagt. Er befindet sich damit seit über zwei Jahren in widerrechtlicher Untersuchungshaft unter sehr schlechten Haftbedingungen und steht nun – trotz Beendigung des nationalen Ausnahmezustands – vor einem Notstandsgericht ohne Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln. Noch vor Abschluss seines Verfahrens wurde er darüber hinaus von der ägyptischen Regierung als Terrorist eingestuft.

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