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Menschenrechtsbeauftragte Kofler und französischer Botschafter für Menschenrechte Croquette zu den anstehenden Verhandlungen im Strafprozess von Osman Kavala und Taner Kılıç

14.02.2020 - Pressemitteilung

Am 18. und 19.02. sind erneut Verhandlungen in den Strafprozessen gegen den renommierten türkischen Unternehmer und Stiftungsgründer Osman Kavala und seine Mitangeklagten sowie gegen den Ehrenvorsitzenden der Türkei-Sektion von Amnesty International Taner Kılıç und die als „Istanbul 10“ bekannt gewordenen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger angesetzt.

Aus diesem Anlass erklären die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, und der Französische Botschafter für Menschenrechte, François Croquette, heute (14.02.) gemeinsam:

Die fortdauernden Gerichtsverfahren gegen Taner Kılıç, Osman Kavala und ihre Mitangeklagten beobachten wir weiterhin genau und unsere Sorgen wachsen. Diese umstrittenen Prozesse sind über die Türkei hinaus zum Symbol für das Vorgehen gegen eine unabhängige Zivilgesellschaft geworden.

Wir appellieren weiterhin nachdrücklich an die Türkei, im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen allen Angeklagten ein faires, transparentes Verfahren zu gewähren. Wir erinnern die Türkei mit wachsender Ungeduld an Ihre Verpflichtung als Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Hintergrund:

Der Menschenrechtsaktivist Taner Kılıç wurde am 06.06.2017 festgenommen. Die Staatsanwaltschaft fordert seine Verurteilung wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“. Sein Verfahren wurde mit jenem gegen die sog. „Istanbul 10“ verbunden, zu denen auch die ehemalige Direktorin der Türkei-Sektion von Amnesty International, Idil Eser und der deutsche Menschenrechtsaktivist Peter Steudtner gehören. Bei der bisher letzten Verhandlung am 27.11.2019 hielt die Staatsanwaltschaft die Schlussplädoyers. Für Idil Eser und vier weitere Angeklagte forderte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen „Unterstützung einer Terrororganisation“, für die übrigen Angeklagten, darunter Peter Steudtner, einen Freispruch. Beim nächsten, insgesamt 10. Verhandlungstag am 19.02.2020 ist nach den Plädoyers der Verteidigung bereits eine Urteilsverkündung möglich.

Der Leiter der türkischen Kulturstiftung Anadolu Kültür, Osman Kavala, ist seit dem 18.10.2017 inhaftiert. Nach fast 500 Tagen ohne Anklageschrift wurde Kavala gemeinsam mit 15 weiteren Personen u. a. wegen „versuchten Umsturzes der Regierung“ angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert erschwerte lebenslange Haft. Die Anklage bezieht sich im Wesentlichen auf die als „Gezi-Proteste“ bekannten Demonstrationen des Jahres 2013, deren Planung und Vorbereitung sie den Angeklagten vorwirft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wertete die lange Untersuchungshaft von Osman Kavala am 10.12.2019 als einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und forderte seine umgehende Freilassung. Die Türkei hat diese Entscheidung bisher nicht umgesetzt.

Neben Osman Kavala richtet sich die Anklage gegen Yiğit Aksakoğlu, Ali Hakan Altınay, Ayşe Mücella Yapıcı, Ayşe Pınar Alabora, Can Dündar, Çiğdem Mater Utku, Gökçe Yılmaz, Handan Meltem Arıkan, Hanzade Hikmet Germiyanoğlu, İnanç Ekmekçi, Memet Ali Alabora, Mine Özerden, Şerafettin Can Atalay, Tayfun Kahraman und Yiğit Ali Ekmekçi.

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