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Auswärtiges Amt zum Freispruch von Osman Kavala und acht Mitangeklagten in der Türkei

18.02.2020 - Pressemitteilung

Zum Freispruch von Osman Kavala und acht Mitangeklagten in der Türkei sagte die Sprecherin des Auswärtigen Amtes heute (18.02.):

Wir sind erleichtert, dass für die Angeklagten und deren Familienangehörige die lange Zeit der Unsicherheit und der Haft zu Ende geht. Der heutige Freispruch von Osman Kavala und den acht Mitangeklagten, die sich in der Türkei befinden, ist eine gute Nachricht. Wir erwarten nun ebenso ein zügiges Ende des Verfahrens gegen die übrigen sieben Angeklagten, die sich im Ausland aufhalten. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin aufmerksam das Büyükada-Verfahren gegen Taner Kilic und die „Istanbul 10“, deren Prozess morgen fortgesetzt wird.

Eine starke, mutige und unabhängige Zivilgesellschaft ist die Voraussetzung für gesellschaftlichen Pluralismus und für lebendige demokratische Werte. Die freie Meinungsäußerung, die Achtung der Pressefreiheit und der Erhalt der Freiräume in der Kultur sind Fundamente, auf denen Demokratien fest verankert sein müssen. Die Bundesregierung wird sich daher auch weiterhin für die Achtung der Menschenrechte in Europa und der Welt einsetzen.

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