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Menschenrechtsbeauftragter verurteilt Angriff auf syrisches Flüchtlingslager

21.06.2014 - Pressemitteilung

Zum Luftangriff auf das Lager al-Shajara für syrische Binnenflüchtlinge vom 18. Juni erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (21.06.2014):

Ich bin bestürzt über den Luftangriff auf das Lager al-Shajara im südlichen Syrien, bei dem am 18. Juni zahlreiche Binnenflüchtlinge, darunter viele Frauen und Kinder, ums Leben gekommen sind. Es ist völlig inakzeptabel, dass schutzbedürftige Personen, die vor Kampfhandlungen fliehen und in einem Lager notdürftige Aufnahme finden, Opfer eines militärischen Angriffs werden.

Ich verurteile in diesem Zusammenhang mit Nachdruck den Einsatz von Fassbomben gegen zivile Wohngebiete. Diese verheerende Waffe hat in Syrien unermessliches Leid hervorgerufen. Ihr unterscheidungsloser Einsatz ist immer wieder ursächlich für die Fluchtbewegungen der Zivilbevölkerung im Land und über seine Grenzen hinaus.

Die syrische Regierung ist zum Schutz der syrischen Bevölkerung verpflichtet. Alle Konfliktparteien müssen darüber hinaus das humanitäre Völkerrecht achten, insbesondere hinsichtlich des gebotenen Schutzes der Zivilbevölkerung. Daher rufe ich die Konfliktparteien auf, Lager für Binnenvertriebene und Flüchtlinge nicht in Kampfhandlungen zu verwickeln, geschützte Personen unter keinen Umständen anzugreifen und ihre Versorgung mit lebenswichtigen Gütern nicht zu behindern.

Hintergrund:

Am 18. Juni wurde das Lager al-Shajara, eine Zufluchtsstätte für Binnenvertriebene im südwestlichen Syrien, etwa 2km von der jordanischen Grenze entfernt, von einem Helikopter aus angegriffen. Vorliegenden Berichten zufolge kam mindestens eine Fassbombe zum Einsatz. Bei dem Angriff starben über ein Dutzend, möglicherweise bis zu 50, Zivilisten. In al-Shajara sollen sich zum Zeitpunkt des Angriffs ca. 400 Flüchtlingsfamilien aufgehalten haben. Viele sind daraufhin erneut geflohen.

VN-Generalsekretär Ban Ki Moon hat den Angriff in einer Erklärung am 19. Juni verurteilt und den Schutz der Zivilbevölkerung angemahnt.

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