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Ein attraktiver Arbeitgeber

Das Auswärtige Amt - ein attraktiver Arbeitgeber, © Thomas Trutschel/photothek.net
Zertifizierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Seit 2005 ist das Auswärtige Amt Träger des Zertifikats „audit berufundfamilie“. Im Rahmen des Audits, das auf eine Initiative der gemeinnützigen Hertie-Stiftung zurückkgeht, werden Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie begutachtet und weiterführende Ziele einer familienbewussten Personalpolitik definiert. 2019 wurde das Auswärtige Amt dauerhaft für sein fortdauerndes Engagement für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgezeichnet.
Mehr erfahren auf www.berufundfamilie.de
Eintreten für gelebte Vielfalt
Als Unterzeichner der „Charta der Vielfalt“ setzt sich das Auswärtige Amt dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu etablieren, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität Wertschätzung erfahren.
Die Vielfalt unserer Gesellschaft soll sich auch im Auswärtigen Amt und an den deutschen Auslandsvertretungen widerspiegeln.
Das Auswärtige Amt begrüßt Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich. Sie bringen Sprachkenntnisse und Kenntnisse über andere Kulturen mit, die wir im Auswärtigen Dienst besonders gut gebrauchen können.
Ausgleich für besondere Herausforderungen
Das Auswärtige Amt ist sich der besonderen Herausforderung bewusst, die die hohe Mobilität seiner Beschäftigten und ihrer Familien mit sich bringen kann. Häufige Umzüge, weite Entfernung von der Heimat, schwierige klimatische Bedingungen und andersartige Lebensumstände können belastend sein. Durch das Gesetz über den Auswärtigen Dienst sind Möglichkeiten für Ausgleich und Erleichterungen im Rahmen des Möglichen geschaffen worden.
Der Auswärtige Dienst ist darauf angewiesen, dass seine Beschäftigten und deren Familienangehörige ohne Vorbehalt den das gesamte Berufsleben bestimmenden Wechsel unterschiedlichster Posten akzeptieren. Das Auswärtige Amt ist dabei stets bemüht, den dienstlichen Neigungen und persönlichen Wünschen sowie den beruflichen und schulischen Belangen der Familienangehörigen entgegenzukommen. Ziel der Versetzungsplanung ist jedoch auch die bestmögliche Arbeitsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes.
Bei der Entscheidung, im Auswärtigen Dienst zu arbeiten, handelt es sich daher – unabhängig von der Laufbahn – nicht nur um eine Berufs-, sondern auch eine Lebensentscheidung. Diese Entscheidung muss von den Familien der Beschäftigten mitgetragen werden.