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Auswärtiges Amt zur Lage in Irak

15.11.2017 - Pressemitteilung

Zur Erklärung der Regierung der Region Kurdistan-Irak, die Entscheidung des Obersten Bundesgerichts des Irak vom 6. November zu respektieren, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (15.11.):

Die gestrige Erklärung der kurdischen Regionalregierung zur Auslegungsentscheidung des Obersten Bundesgerichts des Irak, nach der die irakische Verfassung keine Abspaltung einzelner Regionen erlaubt, begrüßen wir ausdrücklich. Dies ist ein wichtiges Zeichen der Dialogbereitschaft. Es ist nun an der Regierung in Bagdad, darauf einzugehen und die Lösung der politischen Streitfragen umgehend in Angriff zu nehmen.

Nur wenn alle an einem Strang ziehen, die Einheit des Landes und die verfassungsmäßige Ordnung gewahrt bleiben, werden die großen Herausforderungen zu bewältigen sein, vor denen der Irak steht.


Hintergrund:

Die kurdische Regionalregierung hat am 14. November erklärt, die Entscheidung des Obersten Bundesgerichts Iraks zu respektieren, die die Interpretation von Artikel 1 der irakischen Verfassung bestätigt, nach der die Verfassung keine Unabhängigkeit irakischer Regionen vorsieht.


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