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Gerechtere Lastenteilung in Flüchtlingsfragen: VN-Vollversammlung verabschiedet Flüchtlingspakt

UNHCR: Globaler Pakt für Flüchtlinge

UNHCR: Globaler Pakt für Flüchtlinge, © Inga Kjer

17.12.2018 - Artikel

Die überwältigende Mehrheit der VN-Mitgliedstaaten hat heute (17.12.) den Globalen Pakt für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees – GCR) angenommen. In der Generalversammlung stimmten 181 Staaten für die entsprechende Resolution, zwei stimmten dagegen, drei enthielten sich. Was steht in dem Pakt?

Die überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen hat heute (17.12.) den Globalen Pakt für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees – GCR) angenommen. In der Generalversammlung stimmten 181 Staaten für die entsprechende Resolution, zwei stimmten dagegen, drei enthielten sich.

Durch den rechtlich unverbindlichen Pakt soll die internationale Zusammenarbeit in Flüchtlingsfragen verbessert und eine gerechtere Lastenteilung erreicht werden. Beides ist dringend notwendig. Die globalen Flüchtlingszahlen sind in den vergangenen Jahren als Folge von Kriegen und anderen Konflikten auf fast 70 Millionen Menschen gestiegen. Jedoch beherbergen lediglich 10 Staaten 80% der weltweiten Flüchtlinge. Bis auf Deutschland sind dies Entwicklungs- und Schwellenländer in unmittelbarer Nachbarschaft der Herkunftsländer.

Große Fluchtbewegungen sind jedoch eine Herausforderung für alle Staaten. Sie können nur durch gemeinsame Anstrengungen bewältigt werden. Wie kann der Globale Flüchtlingspakt dazu beitragen? Was steht drin?

Eine deutsche Übersetzung des Globalen Pakts für Flüchtlinge finden Sie hier:

1. Was sind die Ziele des Globalen Flüchtlingspakts?

Der Globale Flüchtlingspakt zielt auf eine gerechtere internationale Verantwortungsteilung in Flüchtlingsfragen ab. Staaten, die sich bisher gar nicht oder kaum im Flüchtlingskontext engagiert haben, sollen mehr Verantwortung übernehmen. Das bedeutet auch, dass Länder entlastet werden sollen, die bereits eine große Anzahl an Flüchtlingen aufgenommen haben.

Daneben zielt der Flüchtlingspakt darauf ab, die Chancen und Möglichkeiten von Flüchtlingen zu verbessern, etwa auf dem Arbeitsmarkt oder im Bereich Bildung. Denn Flüchtlinge können nur einen positiven Beitrag in ihrem Aufnahmeland leisten, wenn sie die Möglichkeit dazu bekommen.

Viele Flüchtlinge wünschen sich nichts sehnlicher, als ohne Angst vor Verfolgung irgendwann wieder in ihre Heimat zurückkehren zu können. Oftmals ist dies durch anhaltende Kriege und Konflikte oder eine Zerstörung der Lebensgrundlagen in den Herkunftsländern nur schwer möglich. Ein wichtiges Kernziel des Flüchtlingspakts ist es daher, die Voraussetzungen für eine freiwillige Rückkehr in die Herkunftsländer in Sicherheit und Würde zu verbessern.

Die Möglichkeiten, besonders hilfsbedürftige Flüchtlinge in sichere Drittstaaten zu bringen – Stichwort Resettlement – sollen durch den Flüchtlingspakt ebenfalls verbessert werden.

2. Warum ist der Flüchtlingspakt im deutschen Interesse?

Große Fluchtbewegungen stellen Staaten vor Herausforderungen, die internationale Zusammenarbeit notwendig machen. Nur durch gemeinsame Anstrengungen der Staatengemeinschaft lässt sich faire Verantwortungs- und Lastenteilung erreichen. Dazu soll der Globale Pakt für Flüchtlinge beitragen. Der GCR liefert eine politische Berufungsgrundlage dafür, Staaten, die den Pakt annehmen, in die Verantwortung zu nehmen. Deutschland erfüllt alle wesentlichen Ziele des Pakts bereits heute; in vielen Punkten sogar auf höherem Niveau als im Pakt vorgesehen. In vielen Ländern der Erde aber würde sich die Situation von Flüchtlingen und der Menschen, die sie aufnehmen, durch die freiwilligen Selbstverpflichtungen des Pakts verbessern.

3. Ist der Globale Flüchtlingspakt rechtlich bindend?

Nein! Der Globale Pakt für Flüchtlinge ist rechtlich nicht bindend. Er steht für den politischen Willen und das Bestreben der internationalen Gemeinschaft, die Zusammenarbeit und die Solidarität mit Flüchtlingen und Aufnahmeländern zu verstärken. Die nationale Souveränität der Mitgliedstaaten bleibt gewahrt. Der Flüchtlingspakt begründet keine neuen rechtlichen Verpflichtungen und spricht daher auch von freiwilligen Beiträgen. Damit legt Deutschland für sich auch weiterhin selbst fest, welcher Beitrag zum globalen Flüchtlingsschutz zu welchem Zeitpunkt angemessen ist.

4. Warum brauchen wir einen Flüchtlingspakt? Wir haben doch schon den Migrationspakt

Beide „Compacts“, der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration sowie der Globale Pakt für Flüchtlinge haben ihren Ursprung in der New Yorker Erklärung vom September 2016. Die Pakte wurden jedoch in unterschiedlichen Prozessen ausgehandelt – beim Flüchtlingspakt unter der Führung von UNHCR. Beide Pakte verfolgen unterschiedliche Ziele, sind unterschiedlich aufgebaut und haben unterschiedliche Inhalte. Dem liegt der Umstand zugrunde, dass Flüchtlinge und Migranten verschiedenen Rechtsrahmen unterliegen, die klar zu unterscheiden sind. Der Flüchtlingspakt bezieht sich ausschließlich auf Flüchtlinge, also Menschen, die nach bestehendem Völkerrecht, regionalen rechtlichen Rahmenwerken oder nationalem Recht einen Schutzanspruch haben.

5. Kommen jetzt mehr Flüchtlinge nach Deutschland?

Nein! Deutschland erfüllt alle wesentlichen Ziele des Flüchtlingspakts bereits heute; in vielen Punkten sogar auf höherem Niveau als im Pakt vorgesehen. In vielen anderen Ländern dagegen würde sich die Situation von Flüchtlingen und ihrer Aufnahmegemeinden bei Umsetzung des Pakts und Einhaltung der freiwilligen Selbstverpflichtungen dagegen verbessern. Ein wichtiges Kernziel des Globalen Flüchtlingspakts ist die Unterstützung der großen Aufnahmeländer. 4 von 5 Flüchtlingen weltweit werden in ihren Heimatregionen in Entwicklungsländern bzw. Staaten mit mittlerem Einkommen beherbergt. Diese Länder sollen gezielt unterstützt werden, um die Flüchtlingsversorgung sicherstellen zu können und Flüchtlingen echte Perspektiven zu bieten – etwa durch Zugang zu Bildungsmöglichkeiten oder zum Arbeitsmarkt. Nur so kann man verhindern, dass Flüchtlinge sich gezwungen sehen weiter zu ziehen, etwa nach Deutschland.

6. Was kostet uns der Globale Flüchtlingspakt?

Durch den Globalen Flüchtlingspakt entstehen keine verpflichtenden direkten Kosten für die Bundesregierung. Freiwillige Beiträge durch Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind davon unbenommen.

7. Was muss Deutschland denn dann leisten?

Deutschland leistet bereits seinen Beitrag. Zum einen als sechstgrößtes Aufnahmeland von Flüchtlingen. Zum anderen tragen wir als zweitgrößter Geber des UNHCR, als zweitgrößter humanitärer Geber weltweit und als zweitgrößter Geber der Entwicklungszusammenarbeit weltweit dazu bei, dass die Bedürfnisse von Flüchtlingen gedeckt werden können. Der Flüchtlingspakt enthält keine Maßnahmen, die über das hinausgehen, was Deutschland ohnehin schon im Rahmen der Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention sowie anderer internationaler Abkommen umsetzt.

8. Warum brauchen wir den Globalen Flüchtlingspakt denn dann überhaupt?

Bislang herrscht ein Ungleichgewicht in der internationalen Unterstützung für Flüchtlinge und Vertriebene. Derzeit beherbergen 10 Staaten 80 % der weltweiten Flüchtlinge. Lediglich 15 Staaten fördern das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) mit mindestens 20 Mio. USD/Jahr (Deutschland 2017 mit ca. 477 Mio. USD). Die restlichen rund 180 Staaten engagieren sich derzeit nicht oder nur in sehr geringem Ausmaß im Flüchtlingskontext.

Der Flüchtlingspakt formuliert erstmals konkrete Maßnahmen für eine gerechtere Verantwortungsteilung. Staaten sollen UNHCR und andere Akteure im humanitären und entwicklungspolitischen Bereich unterstützen, damit sie Flüchtlinge nahe ihrer Heimat schützen und versorgen können. Durch die eigene Aufnahme von Flüchtlingen sollen alle Mitgliedstaaten dazu beizutragen, dass nicht einige wenige Länder unverhältnismäßig viele Flüchtlinge aufnehmen müssen.

9. Wie steht es um die Sicherheitsanliegen der Aufnahmeländer?

Der Flüchtlingspakt erkennt die Sicherheitsanliegen der Aufnahmestaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen ausdrücklich an. Er enthält das Unterstützungsangebot des UNHCR, rasche individuelle Sicherheitsüberprüfungen und Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen. Darüber hinaus sollen internationale Kapazitäten zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und Schleusungskriminalität gestärkt werden.

10. Müssten nicht Fluchtursachen besser bekämpft werden?

Unbedingt! Der Globale Pakt zu Flüchtlingen nimmt Herkunftsländer sowie die internationale Gemeinschaft als Ganze für die Minderung von Fluchtursachen in die Verantwortung. Bereits vorhandene rechtliche Grundsätze und Prinzipien sollen konsequent umgesetzt werden. Es liegt im deutschen Interesse, dass sich mehr Akteure als bisher bei der Minderung von Fluchtursachen engagieren, damit große Flüchtlingsbewegungen möglichst gar nicht erst entstehen.

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