Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Menschenrechte auf dem Prüfstand – Deutschland im UPR-Verfahren des UN-Menschenrechtsrats

08.05.2018 - Artikel

Weltweit ist die Achtung der Menschenrechte in den meisten Verfassungen verankert. Ob jedoch ein Staat die Menschenrechte in seinem Land tatsächlich umsetzt, prüft ein spezielles Verfahren.

Das UPR-Verfahren

Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.© photothek.net

Mit dem UN-Menschenrechtsrat in Genf wurde 2006 ein neues Instrument geschaffen: Mit der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (universal periodic review – kurz UPR) wird untersucht, ob Menschenrechte in einzelnen Staaten mehr wert sind, als das Papier auf dem sie stehen. Alle fünf Jahre berichtet jeder der 193 Staaten der Vereinten Nationen über die Umsetzung seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen. Gleichzeitig stellen sie sich den Fragen der anderen Mitgliedsstaaten und nehmen von ihnen Empfehlungen entgegen, wie sie ihre Menschenrechtsbilanz verbessern können. Durch die Annahme der Empfehlungen verpflichten sich die betroffenen Regierungen zu konkreten Schritten zur Verbesserung der Menschenrechtslage. An diesen Selbstverpflichtungen müssen sie sich in der Zukunft messen lassen.

Grundlagen für das Verfahren

Maßstäbe der Überprüfung sind die UN-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, aber auch sämtliche vom jeweiligen Staat ratifizierten UN-Menschenrechtsabkommen. Bei der Vorbereitung des UPR spielen Gespräche mit der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle. Deren Vertreter haben oftmals andere Einblicke in die menschenrechtliche Realität einzelner Staaten und sind für die Empfehlungen der Bundesregierung an andere Länder eine wichtige Informationsquelle. Schon bei der Erstellung ihres Berichts sind die Staaten – wie in diesem Jahr Deutschland – aufgefordert, das Gespräch mit der Zivilgesellschaft zu suchen. Nichtregierungsorganisationen können ebenso wie die Nationalen Menschenrechtsinstitutionen ihre Anliegen in das Überprüfungsverfahren einbringen. Das ist besonders wichtig in Ländern, in denen ein regelmäßiger Dialog der Regierung mit der Zivilgesellschaft nicht an der Tagesordnung ist.

Deutschland auf dem Prüfstand

Im Mai hat sich Deutschland (nach 2013 und 2008) bereits zum dritten Mal diesem Verfahren unterzogen. Im letzten Zyklus 2013 hat Deutschland über 160 Empfehlungen anderer Staaten angenommen. Der deutsche UPR-Bericht 2018 geht auf die Umsetzung dieser Empfehlungen ein. Er wurde am 8. Mai 2018 in Genf im Menschenrechtsrat von der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, vorgestellt.

Der Bericht sowie eine Aufzeichnung der Anhörung sind auf den Seiten des Büros des VN-Hochkommissars für Menschenrechte abrufbar.

Zu den Berichten:

UPR-Staatenbericht Deutschland PDF / 614 KB

Anlage zum UPR-Staatenbericht Deutschland PDF / 1 MB

Dokumentation des UPR-Verfahrens beim Büro des VN-Hochkommissars für Menschenrechte

Dokumentation des UPR-Verfahrens beim Deutschen Institut für Menschenrechte

Zum Weiterlesen:

Ausstellung „Menschenrechte. Meine Rechte. Deine Rechte. Ausgelöst! Menschenrechte in Deutschland – auf dem Prüfstand im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen“

Menschenrechte in den Vereinten Nationen

Menschenrechte: Fundament deutscher Außenpolitik

Schlagworte

nach oben