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Zivilgesellschaft und Menschenrechte

11.01.2023 - Artikel

Eine aktive, handlungsfähige Zivilgesellschaft ist Voraussetzung für konstruktive Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft.

Außenministerin Baerbock beim Treffen mit dem Forum Menschenrechte
Außenministerin Baerbock beim Treffen mit dem Forum Menschenrechte© Janine Schmitz/photothek.de

Häufig sind es Nichtregierungsorganisationen (NROs), die auf Missstände aufmerksam machen, die marginalisierten Gruppen eine Stimme geben und sich für deren Anliegen einsetzen. Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zur sozialen Kohäsion und zu langfristiger Stabilität einer Gesellschaft oder Gemeinschaft. Die Menschenrechte wiederum bieten die für zivilgesellschaftliches Engagement notwendigen sicheren und förderlichen Rahmenbedingungen.

Deutschland unterstützt zivilgesellschaftliches Engagement und die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger*innen und setzt sich dafür ein, dass zivilgesellschaftliche Spielräume erhalten oder überhaupt erst geschaffen und erhalten werden. Zivilgesellschaft und Menschenrechte bedingen einander wechselseitig: Zivilgesellschaftliches Engagement spielt beim Schutz und der Förderung der Menschenrechte eine entscheidende Rolle. Umgekehrt kann sich nur dort, wo die Menschenrechte umfassend gewährleistet sind, die Zivilgesellschaft entfalten. Ein robuster rechtlicher Rahmen im Einklang mit internationalen Standards und effektivem Zugang zur Justiz reicht alleine jedoch nicht aus: Um das transformative Potenzial dieser wichtigen Akteure in unseren Gesellschaften zu nutzen, bedarf es darüber hinaus eines förderlichen politischen Klimas, Zugang zu Informationen, Beteiligungsmöglichkeiten an Entscheidungsprozessen sowie langfristiger Unterstützung durch Ressourcen.

Zivilgesellschaft in Gefahr

Deutschland beobachtet mit Sorge, wie etliche Regierungen versuchen, die Handlungsspielräume von NROs zum Teil erheblich einzuschränken, z.B. mit restriktiven Vorschriften über die Registrierung, Arbeitsweise und die Finanzierung, insbesondere wenn sie aus dem Ausland erfolgt, oder mit der Verabschiedung von Sicherheitsgesetzen, die Überwachung, exzessive Datenspeicherung und Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte nach sich ziehen. Diese Entwicklung – oftmals bezeichnet als „shrinking space“ – ist mittlerweile zu einem globalen Trend geworden, der nicht nur in autoritären Regimen zu beobachten ist.

Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, die sich für die Verwirklichung von Menschenrechten einsetzen, sind in vielen Ländern besonderen Behinderungen und Schikanen ausgesetzt, bis hin zu Folter, Entführung und Mord, und zwar sowohl durch staatliche als auch private Akteure. Diese Menschenrechtsverteidiger*innen, darunter Ärzt*innen, Journalist*innen, Anwält*innen, Richter*innen, Wissenschaftler*innen, Gewerkschaftler*innen oder Mitarbeiter*innen von Menschenrechtsorganisationen, nehmen oft enorme Risiken auf sich, um Menschenrechte bekannt zu machen, um die Rechte Einzelner zu verteidigen und zu stärken oder um dafür zu sorgen, dass jene, die Menschenrechts einschränken und verletzen, bestraft werden.

Schutz für Menschenrechtsverteidiger*innen

Die Bundesregierung fördert diese mutigen Menschen – sie tritt in Dialog mit ihnen, unterstützt sie durch gezielte Projektförderung und schützt sie auf diplomatischem Wege. Dazu beobachtet sie kontinuierlich und engmaschig die Lage von Menschenrechtsverteidiger*innen, auch mit Hilfe von spezialisierten Nichtregierungsorganisationen. Deutschland kooperiert dabei eng mit anderen Staaten der Europäischen Union.

Die „Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern“ unterstreichen die unverzichtbare Rolle von Menschenrechtsverteidiger*innen für die Förderung der Menschenrechte und von Demokratie und definieren die Grundsätze, Ziele und möglichen Maßnahmen der EU in multilateralen Foren und gegenüber Drittstaaten.

Ein Preis für Verteidiger*innen der Menschenrechte: Deutsch-französischer Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit

Um den Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen zu gewährleisten, kann es in Einzelfällen notwendig sein, gefährdeten Personen einen kurzfristigen, vorübergehenden Schutzaufenthalt außerhalb ihres Landes zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat das Auswärtige Amt 2020 die Elisabeth-Selbert-Initiative (ESI) ins Leben gerufen. Die Initiative wird vom Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt umgesetzt.

Mehr Informationen zur Elisabeth-Selbert-Initiative finden Sie hier.

Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidiger*innen

Die Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidiger*innen von 1998 ist das wesentliche Bezugs- und Grundsatzdokument für den Einsatz zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen nicht nur der Vereinten Nationen, sondern auch zum Beispiel der EU und der OSZE. Menschenrechtsverteidiger*in ist danach grundsätzlich jeder, der sich friedlich für die Förderung und den Schutz von Menschenrechten einsetzt. Das heißt, dass nicht nur Menschenrechtsaktivist*innen, sondern auch z.B. Journalist*innen, Anwält*innen, Ärzt*innen, Freiwillige und Frauen und Männer, die sich nur gelegentlich für Menschenrechte einsetzen, als Menschenrechtsverteidiger*innen Schutz genießen.

UN-Sonderberichterstatters zur Situation von Menschenrechtsverteidigern

Die UN-Sonderberichterstatterin zur Situation von Menschenrechtsverteidigern, seit 2020 ist dies die Irin Mary Lawlor, überwacht die Umsetzung der UN-Erklärung zu Menschenrechtsverteidiger*innen. Sie berichtet regelmäßig über spezifische Themen oder Ländersituationen und stellt damit sicher, dass Bedrohungen und Einschüchterungen von Menschenrechtsverteidiger*innen nicht in Vergessenheit geraten. Außerdem gibt er Empfehlungen für einen verbesserten Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen ab.

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