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Menschenrechte in den Vereinten Nationen
Die Vereinten Nationen sind die wichtigste internationale Organisation, um die Wahrung der Menschenrechte weltweit durchzusetzen.
Deutschland macht sich stark für die Menschenrechtsarbeit der Vereinten Nationen

In Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen ist der Schutz der Menschenrechte als eines ihrer wichtigsten Ziele festgelegt Was der internationale Menschenrechtsschutz umfasst, wurde zunächst 1948 von der Generalversammlung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte etabliert. Die 1966 verabschiedeten und 1976 in Kraft getretenen Internationalen Pakte über Bürgerliche und Politische Rechte („Zivilpakt“) und über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte („Sozialpakt“) waren weitere Meilensteine für den völkerrechtlich verbindlichen Schutz der Menschenrechte.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Der Menschenrechtsrat in Genf ist das zentrale Forum der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Er unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, die Menschenrechte einzuhalten, behandelt Menschenrechtsverletzungen und erarbeitet Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Völkerrechts auf dem Gebiet der Menschenrechte.

Der Menschenrechtsrat besteht aus 47 gewählten Mitgliedstaaten und hat verschiedene Instrumente zur Verfügung, um sich für die weltweite Wahrung der Menschenrechte einzusetzen. Beispielsweise kann der Menschenrechtsrat Sonderberichterstatter oder unabhängige Expertengruppen einsetzen, die zu einer Menschenrechtssituation in einem Land oder zu internationalen Menschenrechtsthemen arbeiten. Im Rahmen des „Universellen Staatenüberprüfungsverfahren“ sprechen die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sich alle fünf Jahre gegenseitig Empfehlungen zur Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen aus.
Deutschland war Gründungsmitglied im Menschenrechtsrat im Jahr 2006 und bewirbt sich im Jahr 2019 erneut für eine Mitgliedschaft im Rat in den Jahren 2020 bis 2022. Zuletzt war Deutschland von 2016 bis 2018 Mitglied im Menschenrechtsrat. Deutschland setzt sich dafür ein, den Menschenrechtsrat als zentrales Gremium und Frühwarnmechanismus des internationalen Menschenrechtsschutzes weiter zu stärken. Der Menschenrechtsrat muss konsequent kritische Menschenrechtssituationen ansprechen und dazu alle ihm verfügbaren Instrumente souverän nutzen und sich auch mit anderen Teilen des VN-Systems vernetzen.
Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte
Das Amt des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (UN High Commissioner for Human Rights – UNHCHR) wurde 1993 durch die Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte eingerichtet und trägt seither im System der Vereinten Nationen die Hauptverantwortung für Menschenrechtsfragen. Die derzeitige Hochkommissarin Michelle Bachelet wurde 2018 durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen ernannt und ist ihm unterstellt. Sie kann Menschenrechtsverletzungen weltweit auf die Tagesordnung der Generalversammlung der UN bringen und koordiniert und vernetzt alle Menschenrechtsaktivitäten der UN.