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Europäische Umweltpolitik

05.10.2020 - Artikel

Fast alle umweltpolitischen Bereiche sind inzwischen von europäischem Recht erfasst. Umweltpolitik der EU bedeutet zum einen Innenpolitik für die Mitgliedstaaten, zum anderen wächst der außenpolitische Aktionsradius von Umweltthemen.

Umweltpolitik innerhalb der EU

Naturpark Obere Donau, Baden-Württemberg
Naturpark Obere Donau, Baden-Württemberg© picture alliance / Arco Images GmbH

Der größte Teil des Umweltrechts der EU-Mitgliedstaaten beruht heute auf europäischen Vorgaben. Rechtlich verbindlich wurde der Bereich Umwelt auf europäischer Ebene 1987 im Rahmen der Einheitlichen Europäischen Akte eingeführt; seit 1999 müssen bei sämtlichen Vorhaben der Europäischen Union die Auswirkungen auf die Umwelt im Vorfeld berücksichtigt werden. Seit 1972 sind mehrere hundert europäische Rechtsakte im Bereich des Umweltschutzes erlassen worden, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt, durchgeführt und kontrolliert werden müssen. Die Umweltschutzstandards der EU wurden somit über Jahrzehnte entwickelt und gehören heute zu den strengsten der Welt. Die derzeitigen Schwerpunkte der europäischen Umweltpolitik liegen auf Umweltschutz, auf der Eindämmung des Klimawandels und auf dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Biodiversität sowie auf der Förderung innovativer umweltfreundlicher Industrien und sauberen Energien.

Internationale Umweltpolitik der Europäischen Union

Die EU hat in den letzten Jahren neben der europäischen Umweltpolitik immer stärker auch ihre führende Rolle in der internationalen Umweltpolitik unter Beweis gestellt. Die EU ist Vertragspartei zahlreicher internationaler Umweltübereinkommen, z.B. der VN-Klimarahmenkonvention, der VN-Konvention über die biologische Vielfalt, des Montreal-Protokolls zum Schutz der Ozonschicht sowie seit 2015 Vertragspartei des Übereinkommens von Paris sowie auch des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES). Mit dem European Green Deal verfolgt die EU das Ziel, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Durch eine nachhaltige Wirtschaftspolitik sollen ökologische Anliegen und wirtschaftliche Entwicklung miteinander vereinbart werden.

Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens haben sich die beteiligten Staaten gemeinsam zu Klimaschutzzielen bekannt. Die EU hat sich verpflichtet bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen um mindestens 40% gegenüber 1990 zu reduzieren. Wie in Paris vereinbart müssen diese Klimaziele bis 2020 aktualisiert und eine Klimalangfriststrategie vorgelegt werden. Auf der Ebene der Vereinten Nationen hat die Europäische Union auch maßgeblich zur Ausarbeitung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beigetragen.

Das Auswärtige Amt in der europäischen Umweltpolitik

Donau-Delta bei Sf. Gheorghe, Rumänien
Donau-Delta bei Sf. Gheorghe, Rumänien© picture alliance / Arco Images GmbH

Die überwiegende Mehrzahl der in der EU verhandelten umweltpolitischen Themen sind innenpolitische Fachthemen. Sie fallen naturgemäß in die Ressortzuständigkeit des Bundesumweltministeriums. Deutschland arbeitet dabei mit seinen europäischen Nachbarn besonders eng zusammen. Die Umweltminister treffen sich regelmäßig im EU-Rahmen und darüber hinaus auch im bilateralen Kontext. Letzteres gilt etwa zwischen Deutschland und Frankreich, die seit 1989 einen deutsch-französischen Umweltrat unterhalten. Einen vergleichbaren Rat auf Ministerebene gibt es seit 1992 auch im Verhältnis zu Polen. Er tritt regelmäßig zusammen, um Fragen der Kooperation beim Umweltschutz in beiden Ländern zu behandeln.

Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern setzt sich das Auswärtige Amt dafür ein, die Klimaaußenpolitik der EU weiter zu stärken. Aufgabe des Auswärtigen Amt ist es auch, daran mitzuarbeiten, dass sich deutsche und europäische Umweltaußenpolitik sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus setzt das Auswärtige Amt eigene Akzente, z.B. beim Thema der sicherheitsrelevanten Auswirkungen des Klimawandels.

Weiterführende Links zur Europäischen Umweltpolitik finden Sie hier.

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