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Stärkung und Fortentwicklung des Völkerrechts

22.12.2023 - Artikel

Die regelbasierte internationale Ordnung bildet einen Grundpfeiler deutscher Außenpolitik. Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich daher weltweit dafür ein, das Völkerrecht und dessen Institutionen zu stärken und weiterzuentwickeln.

Der Internationale Gerichtshof (IGH)

Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag© ANP

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (VN) und hat seinen Sitz im Friedenspalast in Den Haag. Seine Funktionsweise und Zuständigkeit sind in der Charta der Vereinten Nationen und im Statut des Internationalen Gerichtshofs geregelt. Er ging aus dem Ständigen Internationalen Gerichtshof (1922-1946) hervor.

Der IGH besteht aus fünfzehn Richtern, von denen nicht mehr als einer Angehöriger desselben Staates sein darf. Die Richter werden für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt, wobei die Möglichkeit der Wiederwahl besteht. Deutsche Richter waren Hermann Mosler (1976-1985), Carl-August Fleischhauer (1994-2003) und Bruno Simma (2003-2012) sowie seit Februar 2021 Georg Nolte.

Der IGH fällt Urteile in streitigen Verfahren oder erstattet Rechtsgutachten auf Anforderung des VN-Sicherheitsrats, der VN-Generalversammlung oder anderer VN-Organe und -Sonderorganisationen mit Ermächtigung der VN-Generalversammlung. Vor dem IGH sind nur Staaten berechtigt als Parteien aufzutreten. Die Anzahl der dem IGH unterbreiteten Fälle ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

Für die Anrufung des IGH bedarf es einer besonderen Zuständigkeitsgrundlage. Artikel 36 Abs. 2 des IGH-Statuts sieht die Möglichkeit vor, dass die Vertragsstaaten eine Erklärung abgeben, mit der sie die Zuständigkeit des IGH von Rechts wegen und ohne besondere Übereinkunft gegenüber jedem anderen Staat, der dieselbe Verpflichtung übernimmt, anerkennen (Unterwerfungserklärung). Deutschland hat am 30. April 2008 eine solche Unterwerfungserklärung abgegeben.

Ständiger Schiedshof (PCA)

Der Ständige Schiedshof (im Folgenden PCA, engl. für Permanent Court of Arbitration) ist einer der ältesten internationalen Schiedsgerichtshöfe. Der PCA ist, wie der IGH, im Friedenspalast in Den Haag ansässig. Der PCA ist eine von den Vereinten Nationen unabhängige Einrichtung, die jedoch über einen Beobachterstatus bei der Generalversammlung der VN verfügt.

Er wurde im Zuge der Haager Friedenskonferenz durch das Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (Convention for the Pacific Settlement of International Disputes) vom 29. Juli 1899 gegründet, welches am 18. Oktober 1907 im Rahmen der zweiten Haager Friedenskonferenz überarbeitet wurde. Dieses Übereinkommen wurde von Deutschland und der überwiegenden Mehrheit der Staaten unterzeichnet und ratifiziert.

Der PCA stellt eine Infrastruktur zur Streitbeilegung durch Schieds- und Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Seine Schiedssprüche sind verbindlich und endgültig. Neben optionalen Verfahrensregeln und einem Sekretariat für die Verfahrensabwicklung, stellt er dabei insbesondere einen Pool von Richtern und Sachverständigen zur Verfügung, aus dem die Parteien dann geeignete Personen auswählen können. Außerdem bietet der Schiedshof Unterstützung bei der Einrichtung von Untersuchungskommissionen an.

Die Richter (Members of the Court) sind für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt, wobei Wiederwahlen zulässig sind. Jeder Mitgliedstaat darf bis zu vier Richter nominieren. Gegenwärtige deutsche Richter beim Ständigen Schiedshof sind Doris König, Stefan Oeter, Anne Peters sowie Andreas Zimmermann.

Nach häufiger Inanspruchnahme unmittelbar nach seiner Errichtung im Jahr 1900 wurde der PCA lange Zeit selten genutzt. In den letzten Jahren wurden der PCA jedoch wieder häufiger, insbesondere im Bereich von Handels- und Investitionsstreitigkeiten oder auch gelegentlich bei Territorialstreitigkeiten in Anspruch genommen.

Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen (ILC)

Die Völkerrechtskommission (ILC, engl. für International Law Commission) ist ein Nebenorgan der Vereinten Nationen. Sie wurde 1947 von der Generalversammlung der VN mit dem Auftrag eingesetzt, die fortschreitende Entwicklung des Völkerrechts und dessen Kodifizierung zu fördern.

Der Kommission gehören 34 Mitglieder an, die als unabhängige Völkerrechtsexperten tätig sind und die wichtigsten Rechtssysteme der Welt repräsentieren. Sie werden von der Generalversammlung für eine fünfjährige Amtszeit gewählt. Kandidaten für die ILC werden von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nominiert und durch die VN-Generalversammlung gewählt. Deutsche Mitglieder waren Christian Tomuschat (1985-1996, BRD), Bernhard Graefrath (1987-1991, DDR) und Bruno Simma (1997-2002) sowie Georg Nolte (2007-2021).

Einige der wichtigsten Konventionen, die auf Entwürfe der Kommission zurückgehen, zählen heute zum Fundament des Völkerrechts für die zwischenstaatlichen Beziehungen. Dazu gehören die Konventionen über diplomatische und konsularische Beziehungen, das Völkervertragsrecht oder das internationale Strafrecht.

Die ILC pflegt einen regen Kontakt mit den VN-Mitgliedstaaten. Deutschland nimmt regelmäßig im Rahmen des 6. Ausschusses der VN-Generalversammlung (Rechtsausschuss) zu den aktuellen Projekten der ILC Stellung.

Bi- und multilaterale Gremien und Konsultationen zum Völkerrecht

Deutschland beteiligt sich regelmäßig an der Debatte und Abstimmung zum Völkerrecht in bi- und multilateralen Gremien und Konsultationen. Zu den wichtigsten gehören auf Ebene der Europäischen Union die Ratsarbeitsgruppe Völkerrecht (Comité Juridique, COJUR), auf Ebene des Europarats der der Ausschuss der Völkerrechtsberater (Committee of Legal Advisers on Public International Law, CAHDI) und der 6. Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Rechtsausschuss).

Schließlich finden daneben auf Ebene des Völkerrechtsberaters (Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt) regelmäßig bi- und multilaterale Konsultationen mit wichtigen Partnern zu Fragen des Völkerrechts statt.

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