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Mladić-Urteil: Verbrechen gegen die Menschlichkeit bleiben nicht ungesühnt

Die Erinnerung bleibt: Opfer von Kriegsverbrechen im Bosnien-Krieg.

Die Erinnerung bleibt: Opfer von Kriegsverbrechen im Bosnien-Krieg., © dpa

22.11.2017 - Artikel

Das Urteil des Internationalen Jugoslawien-Tribunals ist ein wichtiges Zeichen für das internationale Völkerstrafrecht.

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag© dpa

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag hat heute (22.11.) Ratko Mladić als einen der Hauptverantwortlichen für den Völkermord bei Srebrenica und weitere Gräueltaten im Bosnien-Krieg verurteilt. Das Gericht sprach Mladić wegen Genozids, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Gegen das erstinstanzliche Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Unverzichtbare Aufarbeitung

Diese Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes für das ehemalige Jugoslawien ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der entsetzlichen Ereignisse des Bosnienkrieges. 1995 hatten serbische Einheiten unter Befehl Mladićs bei Srebrenica mehr als 8.000 muslimische Männer und Jungen ermordet. Das UN-Tribunal verurteilte den ehemaligen General zudem für den jahrelangen Beschuss von Sarajevo, die gewaltsame Vertreibung Hunderttausender sowie für systematische Vergewaltigungen, die von seinen Truppen gegen muslimische Frauen und Mädchen verübt wurden.


Späte Gerechtigkeit: Foto eines Opfers des Völkermords bei Srebrenica.
Späte Gerechtigkeit: Foto eines Opfers des Völkermords bei Srebrenica.© dpa

Mit seinem Urteil verwirklicht der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien das Prinzip, dass sich jeder, der schwerste Völkerstraftaten begeht, vor der Völkergemeinschaft strafrechtlich verantworten muss. Dieser Anspruch ist ein Vermächtnis des Zweiten Weltkrieges und der Kriegsverbrechertribunale von Nürnberg und Tokio.

Frieden braucht Gerechtigkeit

Deutschland setzt sich seit vielen Jahren für die Stärkung der internationalen Strafgerichtsbarkeit ein. Denn nur wenn die Täter beim Namen genannt und persönlich zur Verantwortung gezogen werden, können die Schmerzen von Opfern und Hinterbliebenen gelindert werden. Nur wenn eine strafrechtliche Aufarbeitung stattfindet, können pauschale Vorbehalte gegen ehemalige Kriegsgegner überwunden werden und Aussöhnungsprozesse gelingen. Jedes internationale Strafgerichtsverfahren ist deshalb auch eine Chance für den Frieden.

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien wird voraussichtlich am 29.11. sein letztes Urteil im Verfahren gegen Jadranko Prlić und weitere Angeklagte verkünden und zum Ende des Jahres seine Tätigkeit beenden. Danach noch anhängige Verfahren werden von der Nachfolgeinstitution, dem Mechanismus für internationale Strafgerichte, geführt.

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien hat nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im ehemaligen Jugoslawien geleistet, sondern auch das internationale Strafrecht weiter entwickelt. So wird dank der Rechtsprechung des Gerichts zum Beispiel die systematische Vergewaltigung von Frauen, die auch im Bosnien-Krieg bewusst als Kriegsmittel eingesetzt wurde, nun auch im internationalen Strafrecht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.

Weitere Informationen des ICTY zum Fall Mladić finden Sie hier.

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