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20.000 Meilen unter dem Nordmeer

Arktische Impressionen

Arktische Impressionen, © Alfred Wegener Institut

17.02.2014 - Artikel

Wer darf den Arktischen Ozean – das Meer, aber vor allem den Meeresboden – ausbeuten? Seit russische Wissenschaftler Anfang August eine russische Flagge auf dem Meeresboden gehisst haben, wird diese Frage intensiv diskutiert. Sie lässt sich nicht leicht beantworten.

Seit Russland am 2. August 2007 eine Flagge auf dem Meeresgrund unter dem Nordpol gehisst hat – in mehr als 4000 Metern Tiefe - ist eine breite Diskussion über Festlandsockelgrenzen im Arktischen Ozean ausgebrochen. Alle betroffenen Staaten – Russland, Dänemark, Kanada, die USA und Norwegen sind Anrainer des Arktischen Ozeans – haben bereits formell oder informell Ansprüche erhoben oder signalisiert.

Klimaveränderungen am Nordpol

Heute ist das Meer rund um den Nordpol noch weitgehend unzugänglich. Nicht nur im arktischen Winter, auch während der Sommermonate ist der Arktische Ozean weitgehend vom „ewigen Eis“ bedeckt. Das ändert sich aber rasch: Um Spitzbergen lassen sich gravierende Risse der arktischen Polarkappe erkennen. Satellitenaufnahmen zeigen eine Öffnung bis zum Nordpol. Klimaforscher sagen voraus, dass die Arktis schon in wenigen Jahrzehnten zumindest während des Sommers eisfrei werden könnte.

Dies hätte große Veränderungen für die Umwelt der Arktis zur Folge, aber auch wirtschaftliche und sicherheitspolitische Konsequenzen: Die dort lebenden Menschen, vor allem indigene Gemeinden, sind durch den Klimawandel herausgefordert. Die Artenvielfalt der Tiere, ihre Verbreitungsgebiete und Verteilung werden sich verändern. Auftauender Erdboden und vermehrt auftretende Stürme könnten die Erosion der Küsten beschleunigen.

Unter dem Meeresboden der Arktis werden große Vorkommen an Erdöl, Erdgas und anderen Bodenschätzen vermutet. Ihr Abbau wird schwierig bleiben – wegen der klimatischen, aber auch der geologischen Gegebenheiten. Sie rückt durch den Klimawandel aber in größere Nähe. Zugleich würde eine eisfreie Jahreszeit der Schifffahrt erheblich kürzere Wege nach Asien – und damit preisgünstigere Transporte – eröffnen.

Bis heute aber ist ungeklärt, ob einzelne Länder berechtigte Ansprüche auf die Bodenschätze der Arktis geltend machen können. Diese Fragen werden in den nächsten Jahren intensiv diskutiert werden: Mit Hilfe des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und der Festlandsockelgrenzkommission, durch Verhandlungen zwischen den betroffenen Ländern selbst, notfalls unter Anrufung des Internationalen Seegerichtshofes in Hamburg.

Was sagt das Völkerrecht?

Die Arktis - vom Weltall aus gesehen
Die Arktis - vom Weltall aus gesehen© Quelle Kunsthalle Bonn

Das internationale Seerecht regelt den Grundsatz: Jeder Küstenstaat verfügt vor seiner Küste über eine „Ausschließliche Wirtschaftszone“ und den „Festlandsockel“. Beide sind 200 Seemeilen (etwa 370 Kilometer) breit. Als Festlandsockel wird der Meeresboden und Meeresuntergrund jenseits des Küstenmeeres bezeichnet, mit der Ausschließlichen Wirtschaftszone das an das Küstenmeer angrenzende Meeresgebiet.

Für die Ausschließliche Wirtschaftszone gilt: Sie darf wirtschaftlich exklusiv vom Küstenstaat genutzt werden. Auch Forschung, Umwelt- und Meeresschutz fallen in die Verantwortung des Küstenstaats.

Auch die natürlichen Ressourcen des Festlandsockels dürfen vom Küstenstaat souverän erforscht und ausgebeutet werden. Im Gegensatz zur Ausschließlichen Wirtschaftszone kennt das Seerecht hier aber eine Besonderheit: Der Küstenstaat kann einen sogenannten „erweiterten Festlandsockel“ von bis zu 350 Seemeilen beanspruchen – in Einzelfällen auch darüber hinaus.

Konkret geschieht dies durch einen Antrag, den der Küstenstaat bei der Festlandsockelgrenzkommission der Vereinten Nationen in New York stellt. Darin muss der Staat – durch geologische Daten untermauert – erläutern, weshalb der erweiterte Festlandsockel eine Verlängerung des eigentlichen Festlandsockels darstellt. Üblicherweise werden dazu Gesteinsproben entnommen, um nachzuweisen, dass Meeresboden und das eigene Festland die gleiche geologische Zusammensetzung und Struktur aufweisen. Gerade diese geologische Beweisführung ist im Gebiet der Arktis schwierig. Bis Dezember 2012 sind der Kommission mehr als 60 endgültige und etwa 45 sog. „vorläufige Informationen“ vorgelegt worden. Dies hat zu einer intensiven Diskussion dazu geführt, wie die Kommission die Anträge (noch) schneller bearbeiten kann. Die Diskussion dauert an (Stand: Januar 2013).

Jedes Land hat für einen Antrag zehn Jahre Zeit von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Seerechtsübereinkommens für diesen Staat. Für Staaten, die vor 1999 dieses Übereinkommen ratifiziert haben (wie Norwegen und Russland) wurde diese Frist bis 2009 verlängert. Kanada hat noch bis 2013, Dänemark bis 2014 Zeit. Für die USA wird die Frist erst beginnen, wenn das Land das SRÜ ratifiziert hat. Die Regierung der USA strebt die Ratifizierung unverändert an. Der Küstenstaat legt dann die äußeren Grenzen seines erweiterten Festlandsockels auf der Grundlage einer Empfehlung der Festlandsockelgrenzkommission fest.

Russland hatte einen ersten entsprechenden Antrag bereits 2001 bei der Festlandsockelgrenzkommission gestellt. Japan, Dänemark, Kanada, die USA und Norwegen legten Protest ein. Die Kommission empfahl daraufhin, dass Russland einen neuen Antrag stellt – möglichst mit neuen geologischen Daten. Auch diesem Zweck diente die aktuelle russische Expedition. Üblicherweise werden dabei Gesteinsproben entnommen, um nachzuweisen, dass Meeresboden und das eigene Festland die gleiche geologische Zusammensetzung und Struktur aufweisen.

Eismeer
Eismeer© NOAA Climate Program Office

Auch Norwegen hat im November 2006 einen Antrag auf einen erweiterten Festlandsockel gestellt. In diesem Verfahren hat die Kommission im April 2009 eine Empfehlung ausgesprochen. Auch die anderen Anrainerstaaten des Arktischen Ozeans haben entsprechende Anträge gestellt.

Mit einer Empfehlung der Kommission werden aber nicht sämtliche Fragen geklärt sein: Benachbarte oder gegenüberliegende Staaten sollen ihre jeweiligen Festlandsockel durch eine völkerrechtliche Übereinkunft voneinander abgrenzen. Auch dies ist im Arktischen Ozean in vielen Gebieten noch nicht geschehen. Im Fall von Streitigkeiten über die Grenzziehung können die Staaten etwa den Internationalen Seegerichtshof anrufen.

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