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VN-Leitprinzipien und weitere internationale Bezüge des NAP

UNGPS@10 / Next Decade Business and Human Rights

UNGPS@10 / Next Decade Business and Human Rights, © VN

19.11.2020 - Artikel

Zur Umsetzung des NAP haben die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft zahlreiche Initiativen gestartet. Diese sind Teil eines weltweiten Prozesses für die Achtung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Die Bundesregierung setzt dabei auf die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.

Rumänische Saisonarbeiter als Erntehelfer
Rumänische Saisonarbeiter als Erntehelfer© dpa

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, existenzsichernde Löhne, das Recht auf Gewerkschafts- und Vereinigungsfreiheit oder das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, der Schutz von Rechten indigener Völker und der Schutz der Umwelt – das sind Beispiele für menschenrechtliche Standards, die Unternehmen entlang ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungsketten achten sollen. Die VN-Leitprinzipien beruhen auf bestehenden Menschenrechtsverpflichtungen wie der Internationalen Menschenrechtscharta oder den ILO-Kernarbeitsnormen.

Als internationales Rahmenwerk formulieren sie Anforderungen an Politik und Wirtschaft und bilden erstmals eine allgemein anerkannte Referenz für menschenrechtliche Pflichten von Staaten und für die Verantwortung von Unternehmen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten. Die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wurden in einem sechsjährigen Forschungs- und Konsultationsprozess unter Leitung des UN-Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte, Prof. John Ruggie, erarbeitet. Im Jahr 2011 hat der VN-Menschenrechtsrat sie im Konsens angenommen.

Die VN-Leitprinzipien haben sich als Referenzrahmen in der Arbeit vieler internationaler Organisationen zu Wirtschaft und Menschenrechten fest etabliert. Dazu gehört auch insbesondere die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Die „Leitsätze der OECD für multinationale Unternehmen“ stützen sich in ihrer überarbeiteten Fassung von 2011 mit Empfehlungen für die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen ausdrücklich auf die VN-Leitprinzipien. Deutschland bekennt sich zu diesem wichtigen OECD-Instrument und hat eine Nationale Kontaktstelle (NKS) für die OECD-Leitsätze als außergerichtlichen Beschwerdemechanismus eingesetzt.

Die Bundesregierung schließt Partnerschaften mit vielen weiteren sachkundigen internationalen Akteuren, um die Umsetzung der VN-Leitprinzipien in einem breiten multilateralen Prozess voranzubringen. Sie unterstützt stetig Initiativen und Projekte der Weltarbeitsorganisation ILO und des Büros der VN-Menschenrechtskommissarin (OHCHR).

Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 war das Auswärtige Amt Gastgeber für den globalen Auftakt des neuen Flaggschiffprojekts der Vereinten Nationen „UNGPS@10 / Next Decade Business and Human Rights“. Außerdem hat das Auswärtige Amt zusammen mit UNICEF erfolgreich einen EU-weiten Experten-Workshop zu Kinderrechten und Unternehmensverantwortung veranstaltet.

Weiterführende Informationen:

Zentrale Projektseite des VN-Projekts „UNGPS@10“

Ergebnisse der Veranstaltung mit UNICEF am 02.09.2020

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