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Mehr Kontrolle für Rüstungsexporte

16.06.2021 - Artikel

In einem zweijährigen Pilotprojekt wurde ein neues Instrument der Rüstungsexportkontrolle getestet: die Post-Shipment-Kontrolle. Das Bundeskabinett hat heute den Evaluationsbericht zur Pilotphase angenommen. Deutschland hat damit neue Standards in der Rüstungsexportkontrolle geschaffen.

Containerschiff im Hamburger Hafen
Containerschiff im Hamburger Hafen© picture alliance

Was geschieht mit Kleinwaffen nach ihrem Export? Werden die erforderlichen Erklärungen zum endgültigen Verbleib auch eingehalten? 2017 startete die Bundesregierung ein Pilotprojekt zu sogenannten Post-Shipment-Kontrollen. Damit wurde eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass überprüft wird, ob die gelieferten Waffen noch vollständig bei dem vereinbarten Endverwender vorhanden sind. Die Einhaltung der sogenannten „Endverbleibserklärung“ wird somit selektiv überprüft. Im Ergebnis gab es bei allen Kontrollen, u.a. in Indien, keinen Grund zur Beanstandung. Deutschland führte als erstes EU-Land diese Form von systematischen Kontrollen ein und schuf damit neue Standards der Rüstungsexportkontrolle, die von anderen Ländern aufgegriffen werden.

Das Bundeskabinett verabschiedete heute den Evaluierungsbericht, der die Grundlage für die künftige Ausgestaltung dieses Instrument der Rüstungskontrolle bildet. In der Pilotphase konzentrierten sich die Kontrollen auf kleine und leichte Waffen sowie bestimmte Pistolen oder Scharfschützengewehre. Perspektivisch ist eine Ausweitung der Kontrollen auf andere Kriegswaffen denkbar.

Deutsches Engagement zur Kleinwaffenkontrolle

Der Einsatz von Kleinwaffen fordert mehr Opfer weltweit als jede andere Waffenart. Zudem können sie zur Destabilisierung von Gesellschaften beitragen und Konflikte anheizen. Die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie deren Munition gehört deshalb zu einem wesentlichen Element der Krisenprävention und Friedenskonsolidierung. Deutschland engagiert sich mit internationalen Partnern – in der EU, der OSZE oder der VN – zur verbesserten Kontrolle von Kleinwaffen. Hierzu gehört z.B. die bessere Verfolgung und Markierung von Waffen oder deren Lagerung. Auf diese Weise kann der Weiterverkauf von Waffen – auch in Krisengebiete – verhindert werden. Zudem setzt sich Deutschland für die Beseitigung von Kampfmittelrückständen und die Abrüstung von Streumunition und Antipersonenminen ein. Denn: Diese Waffen verursachen regelmäßig noch Jahre nach ihrem Einsatz tödliche Unfälle von Zivilisten.

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