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Nukleare Abrüstung im Praxistest

Das Expertenteam in Jülich bei der Abrüstungsübung zusammen mit dem deutschen und französischen Botschafter zur Genfer Abrüstungskonferenz

Das Expertenteam in Jülich bei der Abrüstungsübung zusammen mit dem deutschen und französischen Botschafter zur Genfer Abrüstungskonferenz, © AA

26.09.2019 - Artikel

Deutschland und Frankreich führen gemeinsam eine Abrüstungsübung durch. Nachprüfbare Abrüstung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine atomwaffenfreie Welt.

Vom Trägersystem zum Sprengkopf: Neue Wege zur nuklearen Abrüstung

Ein entscheidender Punkt bei atomarer Abrüstung ist die Verifikation, also die Frage, inwieweit die Vertragspartner ihre Abrüstungsverpflichtung tatsächlich eingehalten haben. Obwohl sich die Nuklearwaffenstaaten im Atomwaffensperrvertrag zur Vernichtung aller Kernwaffen verpflichtet haben und sich die Nuklear-Arsenale der USA und Russlands seit dem Ende des Kalten Krieges deutlich verringert haben, mangelt es an Verifikationsmöglichkeiten. Es hat insbesondere noch nie eine von internationalen Experten kontrollierte Zerstörung einer Nuklearwaffe gegeben. Bislang hat man vielmehr den Umweg über die Abrüstung bestimmter Trägersysteme, zum Beispiel Raketen, für Nuklearwaffen gewählt.

Die Zerstörung eines Nuklearsprengkopfes zu verifizieren, hat hohe technische Hürden: die verifizierende Seite muss sicher gehen, dass ein nuklearer Sprengkopf tatsächlich zerstört oder irreversibel unbrauchbar gemacht wurde. Gleichzeitig möchte der abrüstende Staat keine Einblicke in militärisch sensible Bereiche geben. Soweit Nicht-Nuklearwaffenstaaten an der Verifikation beteiligt sind, könnten Einblicke in die Konstruktion eines nuklearen Sprengkopfes sogar gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoßen.

Experten betreten Neuland

Um diese technische Herausforderung anzugehen, wurde 2014 auf US-Initiative hin die “International Partnership for Nuclear Disarmament Verification” (IPNDV) ins Leben gerufen. Expertinnen und Experten aus über 25 Staaten, darunter Nuklearwaffenstaaten und Nicht-Nuklearwaffenstaaten, entwickeln im Rahmen von IPNDV Konzepte und Verfahren zur Verifikation der Abrüstung nuklearer Sprengköpfe. Deutschland beteiligt sich mit drei Experten an der Initiative, die sich sowohl mit praktischen als auch konzeptionellen Fragen beschäftigen.

Deutschland und Frankreich erproben neue Wege

Deutschland und Frankreich, gehen mit einer praktischen Übung voran. Ein deutsch-französisches Team aus Forschern und staatlichen Mitarbeitern der beiden Staaten haben die Abrüstungsverifikationsübung „NuDiVe“ (Nuclear Disarmament Verification) über 2 Jahre lang konzipiert und vorbereitet. Nun geht es in die Umsetzung: Vom 23. September – 27. September 2019 verifizieren IPNDV-Expertinnen und Experten aus elf Ländern am Forschungszentrum Jülich die Demontage eines durch eine echte Strahlenquelle simulierten Nuklearsprengkopfes und erproben dabei Messtechniken und Verfahrensabläufe. Dass dabei ein Atomwaffenstaat (Frankreich) und ein Nicht-Atomwaffenstaat (Deutschland) beteiligt sind, macht die Übung glaubwürdiger. Abrüstung sollte nicht allein Sache der Atomwaffenstaaten sein.

Anschließend wird gemeinsam ausgewertet, ob die Verifikation über die Demontage eindeutig hergestellt ist und die Auflagen des Atomwaffensperrvertrags erfüllt. So darf zum Beispiel kein sensibles Wissen zum Bau einer Atomwaffe oder militärische Geheimnisse dem beteiligten Nicht-Kernwaffenstaat zugänglich gemacht werden.

Die deutsch-französische Übung ist damit ein wichtiger konkreter Beitrag beider Staaten auf dem langen und schwierigen Weg hin zu einer nuklearwaffenfreien Welt. Die Übung zeigt: Gemeinsam können Nuklearwaffenstaaten und Nicht-Nuklearwaffenstaaten bei schwierigen technischen Verifikationsfragen durchaus vorankommen. Verfahren, die international Vertrauen schaffen, bleiben eine Grundvoraussetzung für nukleare Abrüstung.

Nukleare Abrüstung: ein Grundpfeiler der deutschen Außenpolitik

Diese Woche sitzt Außenminister Maas mit seinem algerischen Kollegen zusammen der Vertragsstaatenkonferenz zur Förderung des Inkrafttretens des CTBT in New York vor. Sie halten Staaten dazu an, dem Vertrag beizutreten, damit er in Kraft treten kann.

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