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Kampf gegen Terrorismus

Polizisten nach einer Terrorwarnung am Silvesterabend 2015 vor dem Münchener Hauptbahnhof

Polizisten nach einer Terrorwarnung am Silvesterabend 2015 vor dem Münchener Hauptbahnhof, © picture alliance / dpa

19.04.2021 - Artikel

Deutschland engagiert sich international gegen den Terrorismus.

Als globale Herausforderung bedarf der Terrorismus einer weltweit koordinierten Antwort durch die Staatengemeinschaft. Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung wirksamer operativer Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung auf internationaler Ebene. Im Rahmen seiner internationalen Verpflichtungen als Mitglied der Anti-IS-Allianz beteiligt sich Deutschland auch mit militärischen Mitteln am Kampf gegen die Terrororganisation IS.

Eine erfolgreiche und nachhaltige Bekämpfung von Terrorismus und gewalttätigem Extremismus erfordert einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, der auch die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ursachen für Terrorismus in den Blick nimmt Ziel ist dabei auch, zivilgesellschaftliche und rechtsstaatliche Strukturen zu stärken. Ein wichtiges Augenmerk liegt auf der Beachtung der Menschenrechte.

Lange Zeit stand ausschließlich islamistischer Terrorismus im Fokus der internationalen Gegenbemühungen. Deutschland setzt sich aktiv dafür ein, dass gewaltbereiter Extremismus und Terrorismus phänomenübergreifend betrachtet werden. Entsprechend tritt Deutschland entschieden gleichermaßen gewaltbereitem und terroristischem Islamismus sowie transnationalem gewaltbereitem Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus entgegen.

Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an internationalen Foren zur Terrorismusbekämpfung, darunter:

Vereinte Nationen

Die Vereinten Nationen setzen die politischen und rechtlichen Maßstäbe für die globale Terrorismusbekämpfung. Deutschland hat die Anti-Terrorismus-Konventionen der Vereinten Nationen als völkerrechtlich bindende Grundlage ratifiziert und setzt diese um.

Auch in Deutschland gelten unmittelbar die Sanktionslisten der IS/Al Qaida- und Taliban-Sanktionsausschüsse des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gegen Personen und Organisationen, die mit diesen Terrororganisationen in Verbindung stehen.

Europäische Union

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich verpflichtet, Terrorismus gemeinsam zu bekämpfen und ihren Bürgern bestmöglichen Schutz zu gewähren. Die EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung aus dem Jahr 2005 zielt darauf ab, Terrorismus weltweit zu bekämpfen und dabei die Menschenrechte zu achten, Europa sicherer zu machen und es seinen Bürgern zu ermöglichen, in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu leben. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzten zudem im September 2007 einen EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung ein.

Im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wird fortwährend gemeinsam mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst, dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung und der EU-Kommission die Position der EU in multi- und bilateralen Gesprächen zu Terrorismusbekämpfung abgestimmt. Wegweisend dafür sind die Schlussfolgerungen des Rates zum auswärtigen Handeln der EU zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus von Juni 2020.

Durch Verordnung setzt die EU die Sanktionsliste des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen um. Sie führt zudem eine eigene Liste mit Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen.

NATO

Die NATO baut ihr Fähigkeitenspektrum zur Abwehr terroristischer Bedrohungen weiter aus. Ausbildungsmaßnahmen für Alliierte und Partner spielen ebenso eine Rolle wie Aufklärung und Informationsaustausch sowie beispielsweise Projekte zur Terrorismusbekämpfung mit innovativen Technologien.

OSZE

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) leistet einen wichtigen Beitrag bei der Stärkung der Fähigkeiten ihrer 57 Mitgliedstaaten im Umgang mit terroristischen Bedrohungen bei gleichzeitiger Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Im besonderen Fokus stehen hier die Prävention und der Kapazitätenaufbau zur Verhinderung von gewaltbereitem Extremismus und Radikalisierung, die zu Terrorismus führen.

Europarat

Der Europarat befasst sich schwerpunktmäßig neben der Prävention terroristischer Handlungen mit der Frage der Vereinbarkeit von Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung mit dem Schutz der Menschenrechte. Hierzu wurde ein Steering Committee on Counter-Terrorism des Europarats (CDCT) eingerichtet. Im Mai 2015 wurde ein Zusatzprotokoll zu „ausländischen terroristischen Kämpfern“ und zum Kampf gegen gewaltbereiten Extremismus und Radikalisierung verabschiedet. 2018 hat der Europarat eine neue Strategie zur Terrorismusbekämpfung bis 2022 angenommen. Die Strategie beruht auf Prävention, Strafverfolgung und Schutz vor Terrorismus. Der Europarat stärkt dadurch Austausch und Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in diesem Themenfeld.

Global Counterterrorism Forum (GCTF)

Die Bundesregierung arbeitet im Rahmen des GCTF an der Entwicklung und dem Austausch von guten Praktiken sowie der Hilfestellung und Koordinierung von Maßnahmen zum Aufbau ziviler Kapazitäten bei internationalen Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung mit. Deutschland sitzt gemeinsam mit Algerien der Arbeitsgruppe zu Kapazitätenaufbau in Westafrika vor.

G7

Im Rahmen der G7-„Roma-Lyon-Gruppe“ werden „best practices“ erarbeitet und pragmatisch-zielgerichtet Kooperationen vereinbart.

Financial Action Task Force (FATF)

International setzt die FATF die maßgeblichen Standards zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Basis sind die Sicherheitsratsresolutionen der Vereinten Nationen, die die Mitgliedstaaten dazu aufrufen, Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Von 2020 bis 2022 hat Deutschland die Präsidentschaft der FATF inne.

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