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VN-Sicherheitsrat einstimmig für Iran-Vereinbarung der E3+3

20.07.2015 - Artikel

Sechs Tage nach der Einigung der E3+3 mit Iran in Wien hat sich der VN-Sicherheitsrat einstimmig hinter die Wiener Vereinbarung gestellt.

Der VN-Sicherheitsrat hat einstimmig für die Resolution 2231 gestimmt. Das ist ein erster Schritt zur Umsetzung der Wiener Vereinbarung, die am 14. Juli 2015 von den E3+3 Staaten und Iran vereinbart wurde. Ziel ist, den Griff Irans nach Atomwaffen zu verhindern. Demnach werden die Sanktionen gegen Iran schrittweise gelockert, sofern sich die Regierung in Teheran an ihren Teil der Vereinbarung hält und die Internationale Atomenergiebehörde IAEO dies bestätigt. Bei Vertragsverletzungen können die Sanktionen in einem vereinfachten Verfahren wieder eingesetzt werden.

Umsetzung der Wiener Vereinbarung

Die Verhandlungsführer der E3/EU+3 und Irans vor der letzten Plenarsitzung in Wien am 15. Juli 2015
Die Verhandlungsführer der E3/EU+3 und Irans vor der letzten Plenarsitzung in Wien am 15. Juli 2015© Photothek

Der Beschluss des VN-Sicherheitsrates kam weniger als eine Woche nach der historischen Einigung vom 14. Juli in Wien. Dabei hatte sich sich die Staatengruppe E3+3 mit dem Iran auf einen sogenannten „Joint Comprehensive Plan of Action“ verständigt. Dieser sieht Maßnahmen und Kontrollmechanismen vor, um die Entwicklung von Nuklearwaffen durch Iran zu verhindern. Im Gegenzug sollen die seit 2006 gegen Iran verhängten Sanktionen schrittweise aufgehoben werden. Dazu gehören etwa eingefrorene Bankguthaben, Reisesperren, die Beschränkung des internationalen Zahlungsverkehrs für iranische Firmen und ein Waffenembargo.

Sanktionen nur bei Vertragseinhaltung gelockert

Die VN-Resolution 2231 ist der erste Schritt zur Umsetzung der Wiener Vereinbarung. Sie bedeutet allerdings noch keine direkte Aufhebung der Sanktionen. Vertragsgemäß ist es dafür zunächst erforderlich, dass die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) in einem Bericht bestätigt, dass sich Iran an die Vorgaben aus der Vereinbarung hält. Außenminister Steinmeier begrüßte die Resolution am Rande der EU-Außenratssitzung in Brüssel: „Damit ist klar: Was in Wien vereinbart wurde, gilt und ist verbindlich, und zwar nicht nur für die sieben Staaten, die in Wien verhandelt haben, sondern für alle 193 Staaten der Vereinten Nationen.“

Abstimmung im VN-Sicherheitsrat zum Iran
Abstimmung im VN-Sicherheitsrat zum Iran© Auswärtiges Amt

Wichtiger Bestandteil der Einigung ist der sogenannte „snap back“-Mechanismus: Demnach können gelockerte Sanktionen schnell und unkompliziert wieder reaktiviert werden, falls die Regierung in Teheran gegen die Vereinbarung verstößt. Denn normalerweise ist für Sanktionen eine Stimmenmehrheit im VN-Sicherheitsrat und somit auch grünes Licht aller fünf Vetomächte (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien) notwendig. Gemäß der Einigung vom 14. Juli 2015 können die Sanktionen jedoch auch ohne vorherige Zustimmung des Sicherheitsrates wieder eingesetzt werden, falls Iran sich nicht an die Abmachung hält.

Umfassende Kontrollmöglichkeiten für IAEO

Zum weiteren Verlauf erklärte Außenminister Steinmeier:

Ab jetzt laufen die Fristen für die Umsetzung der Verpflichtungen. Das heißt, dass der Iran in den nächsten Monaten einen Großteil seiner Anreicherungsanlagen demontieren, seine Bestände an angereichertem Uran vernichten oder ausführen muss. Damit werden viele in der Region, die in Sorge über einen iranischen Griff nach der Atombombe sind, ein großes Stück mehr Sicherheit bekommen.

Im nächsten Schritt wird sich die IAEO ein Bild von der Lage im Iran machen und einen Bericht über die Umsetzung der Verpflichtungen durch Iran verfassen. Die in Wien vereinbarten Kontrollmöglichkeiten für die IAEO-Kontrolleure sind sehr weitreichend und gehen teilweise sogar über die Standardvorschriften für Mitgliedstaaten hinaus. Kommt der Bericht zu einem positiven Ergebnis, werden anschließend erste Sanktionsmaßnahmen gelockert.

Darüber hinaus betont der Resolutionstext auch, dass dies ein erster Schritt hin zu einer breit angelegten Normalisierung der Beziehungen zwischen Iran und der internationalen Gemeinschaft sein könnte. Nach vielen Jahren des Konflikts und des Misstrauens deutet sich seit der Einigung von Wien Tauwetter an. Aber allen Beteiligten ist klar, dass es bis zu einer vollständigen Normalisierung noch ein weiter Weg ist.


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