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Gemeinsam humanitäres Völkerrecht stärken

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen tagt zum Thema Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zur Aufrechterhaltung von internationalem Frieden und Sicherheit: humanitaeres Voelkerrecht.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen tagt zum Thema Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zur Aufrechterhaltung von internationalem Frieden und Sicherheit: humanitaeres Voelkerrecht., © Thomas Imo/photothek.net

12.08.2019 - Artikel

Zum 70. Jahrestag der Genfer Konventionen lud Polen im Rahmen seiner Sicherheitsratspräsidentschaft zu einer Debatte über die Stärkung des humanitären Völkerrechts. In New York nahm Außenminister Maas an der Sitzung des Sicherheitsrats teil.

70 Jahre Genfer Konventionen

Am 12. August 1949 wurden die vier Genfer Konventionen verabschiedet. Sie sind ein Meilenstein des humanitären Völkerrechts und bilden die Grundlage des Rechts bewaffneter Konflikte in seiner heutigen Form. Mit ihnen verpflichtete sich die Weltgemeinschaft zu den Regeln für den Schutz der Zivilbevölkerung, von humanitären Helfern und für die Behandlung von Kriegsgefangenen. Sie schützen also insbesondere diejenigen, die nicht aktiv in Kampfhandlungen eingebunden sind. Die Konventionen gelten weltweit für alle Akteure in bewaffneten Konflikten.

Humanitäres Völkerrecht unter Druck

Außenminister Heiko Maas nimmt am einem Briefing des VN-Sicherheitsrats teil.
Außenminister Heiko Maas nimmt am einem Briefing des VN-Sicherheitsrats teil.© Thomas Imo/photothek.net

In immer mehr, immer komplexeren Konflikten weltweit geraten diese Regeln unter Druck. In Syrien werden Krankenhäuser und Ambulanzfahrzeuge angegriffen und zerstört. In Jemen erhalten humanitäre Helfer keine Zugänge, um die notleidende Bevölkerung mit Nahrung zu versorgen. Schulen und medizinische Einrichtungen werden in Kampfhandlungen einbezogen, ohne Rücksicht darauf, dass Kinder sowie Kranke und Verwundete am meisten unter bewaffneten Konflikten leiden. Anlässlich des 70. Jahrestages der Genfer Konventionen hat Polen, das im August die Präsidentschaft des Sicherheitsrats innehat, zu einer Befassung des Sicherheitsrats zur Stärkung des humanitären Völkerrechts eingeladen und zum Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten eingeladen.

Initiative für eine Stärkung des humanitären Völkerrechts

Deutschland unterstützt die Initiative, die ein sichtbares Zeichen für die Stärkung des humanitären Völkerrechts setzen will, nachdrücklich. Vor dem Abflug sagte Außenminister Maas in Berlin:

70 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Konventionen sind geschützte Personen tagtäglich Opfer von Gräueltaten und Willkür. Die Staatengemeinschaft muss handeln, damit der Tabubruch nicht zum Dauerzustand wird.

Außenminister Maas wird die internationale Gemeinschaft im Rahmen der Debatte zu konkreten Maßnahmen auffordern:

  • Konsequente Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und bei schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts
  • Einfluss auf bewaffnete, nichtstaatliche Gruppen ausüben, das humanitäre Völkerrecht zu achten
  • Kenntnis über das humanitäre Völkerrecht im Rahmen von UN Mission und Hilfseinsätzen stärken
  • Zugang für humanitäre Helfer zu notleidenden Bevölkerungsgruppen durchsetzen

Der Schutz von humanitären Helfern sowie eine Initiative gegen den systematischen Einsatz von sexualisierter Gewalt in Konflikten sind Schwerpunkte der deutschen Sicherheitsratsmitgliedschaft. Deutschland und Frankreich initiierten im Rahmen ihrer Sicherheitsratspräsidentschaften im März und April 2019 den “Humanitarian Call for Action”. Er soll im Kontext der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September vorgestellt werden.

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