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13. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Graffito zum Thema Menschenrechte, das in Nairobi, Kenia, im Rahmen eines vom Auswärtigen Amt geförderten Projekts anlässlich des 70. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Dezember 2018 entstand.

Graffito zum Thema Menschenrechte, das in Nairobi, Kenia, im Rahmen eines vom Auswärtigen Amt geförderten Projekts anlässlich des 70. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Dezember 2018 entstand., © AA

13.02.2019 - Artikel

Am 13. Februar 2019 hat das Bundeskabinett den 13. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung beschlossen. Außenminister Maas stellte den Bericht im Anschluss an die Kabinettsitzung in der Regierungsbefragung im Bundestag vor.

Wie seine Vorgängerberichte ist auch der 13. Menschenrechtsbericht ein Bericht der gesamten Bundesregierung unter Beteiligung zahlreicher Ressorts. Mit dem Bericht legt die Bundesregierung Rechenschaft ab über ihre Arbeit im In- und Ausland zum Schutz der Menschenrechte.

Schwerpunkt Organhandel

Schwerpunkt-Thema des aktuellen Berichts ist das weltweite Problem des illegalen Organhandels und der damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen. Der ebenfalls im Bericht enthaltene „Aktionsplan Menschenrechte“ stellt die Prioritäten der Bundesregierung im Zeitraum 2019/20 in wichtigen Aktionsfeldern des Menschenrechtsschutzes national und international dar.

Der Bericht gibt darüber hinaus Auskunft zu horizontalen Menschenrechtsthemen, wie beispielsweise die weltweite Entwicklung von Frauenrechten, die Rechtsstaatsförderung im internationalen Rahmen oder die menschenrechtliche Situation von Menschen auf der Flucht. In einem eigenständigen Länderteil wird die Menschenrechts-Situation in ausgewählten Staaten dargestellt.

Zum Weiterlesen

13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik PDF / 6 MB


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