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Weltweit für den Schutz von Kindern: 30 Jahre UN-Kinderrechts­konvention

Syrische Kinder in einem Flüchtlingslager in der libanesischen Bekaa-Ebene.

Syrische Kinder in einem Flüchtlingslager in der libanesischen Bekaa-Ebene., © Thomas Trutschel/photothek.de

20.11.2019 - Artikel

Vor 30 Jahren hat die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen internationale Regeln für den Schutz von Kindern festgelegt. Deutschland setzt sich weltweit für Kinderrechte ein – nicht nur in Friedenszeiten, sondern auch in bewaffneten Konflikten.

420 Millionen Kinder sind von Konflikten betroffen

In Konflikten leiden Kinder besonders: Sie sind extrem verwundbar, humanitäre Notlagen treffen die Kleinsten oft am stärksten. Hinzu kommen Angriffe auf Krankenhäuser und Schulen, wie etwa im syrischen Idlib: allein seit April dieses Jahres wurden dort fast 90 Schulen zerstört. Mehr als 90 weitere Schulen wurden umfunktioniert und sind nun Aufnahmestätten für Binnenflüchtlinge. Vor Beginn des Konflikts galt das syrische Bildungssystem als eines der besten in der Region. Heute, fast neun Jahre später, existiert es quasi nicht mehr.

Weltweit sind heute nach Angaben der Vereinten Nationen etwa 420 Millionen Kinder von Konflikten betroffen. Dies sind Kinder, denen eine Kindheit in Sicherheit und Geborgenheit und oftmals auch der Schulbesuch und eine Ausbildung verwehrt bleiben.

30 Jahre Kinderrechtskonvention

Kinder sind in Krisen und Konflikten besonders bedroht.
Kinder sind in Krisen und Konflikten besonders bedroht.© picture-alliance/dpa

Vor 30 Jahren wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes geschlossen, die sogenannte Kinderrechtskonvention der Vereinen Nationen. Die Konvention verankert einen internationalen Katalog an verbindlichen Regeln für den Schutz und die Partizipation von Kindern. Sie enthält vier wichtige Grundsätze: Nichtdiskriminierung (Artikel 2), die vorrangige Berücksichtigung des Wohls des Kindes (Artikel 3), das Recht auf Leben und Entwicklung (Artikel 6) und die umfassende Achtung der Meinung des Kindes (Artikel 12). Deutschland hat die Konvention im Jahr 1992 ratifiziert und setzt sich weltweit dafür ein, die Umsetzung der Rechte von Kindern zu verbessern.

Seither ist viel passiert, um den Schutz von Kindern – insbesondere in bewaffneten Konflikten – zu verbessern. So hat sich beispielsweise der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen des Themas angenommen. Seit 1996 wurde schrittweise ein System zur Dokumentation von Rechtsverletzungen an Kindern in bewaffneten Konflikten aufgebaut, um die Täter zur Rechenschaft ziehen zu können. Mit Unterstützung der 2015 initiierten “Safe Schools Declaration” haben inzwischen fast 100 Staaten zugesagt, Schulen und Universitäten in bewaffneten Konflikten vor militärischer Gewalt zu schützen.

Seit 1991 überwacht der Kinderrechtsausschuss die Einhaltung der Rechte, die in der Konvention festgelegt wurden. Zudem ist vor fünf Jahren ein Zusatzprotokoll zur Konvention in Kraft getreten, das es Kindern und ihren Angehörigen ermöglicht, direkt Beschwerde vor dem Kinderrechtsausschuss einzulegen, wenn sie ihre festgeschriebenen Rechte verletzt sehen.

Projekte von La Paz bis Kathmandu

Menschenrechtsprojekt in Bolivien: Spielerisch Schranken zwischen den Geschlechtern abbauen
Menschenrechtsprojekt in Bolivien: Spielerisch Schranken zwischen den Geschlechtern abbauen© Fundación Comunidad de Productores en Artes (COMPA)

Dennoch muss auch heute deutlich mehr dafür getan werden, damit Kinder weltweit uneingeschränkt ihre Rechte genießen können. Das Auswärtige Amt fördert deswegen auf der ganzen Welt Projekte, die mit denen Kinderrechte gestärkt werden sollen. In diesem Jahr zum Beispiel mit Straßenkindern in El Alto, Bolivien: Gemeinsam diskutierten Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer dort über Geschlechterrollen und lernten spielerisch, die Schranken zwischen Mann und Frau abzubauen.

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