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Großer Konsens beim Migrationspakt

António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, spricht bei der Eröffnung der UN-Konferenz zum Migrationspakt

António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, spricht bei der Eröffnung der UN-Konferenz zum Migrationspakt, © dpa

13.12.2018 - Artikel

In Marrakesch hat die große Mehrheit der Staaten den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration angenommen – wie geht es jetzt weiter?

Nach über zweijährigen Diskussionen und Verhandlungen und einer intensiven öffentlichen Debatte in zahlreichen Ländern hat sich die große Mehrheit der in den Vereinten Nationen vertretenen Staaten auf den „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ geeinigt. Eine Gipfelkonferenz in Marrakesch nahm den Pakt am vergangenen Montag (10.12.) im Konsens an. Zu der Konferenz hatten sich 164 Staaten offiziell akkreditiert. 13 Länder hatten im Vorfeld erklärt, dem Pakt nicht beitreten zu wollen oder noch weitere Zeit für Beratungen zu benötigen.

Migration ist ein Grundmerkmal unserer globalisierten Welt

Damit gibt es zum ersten Mal ein globales Rahmenwerk zur besseren internationalen Zusammenarbeit im Bereich grenzüberschreitender Migration. Der Bedarf nach Zusammenarbeit und gemeinsamen Standards ist groß. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) schätzt, dass aktuell etwa 258 Millionen Menschen Migrantinnen und Migranten sind. Der Anteil migrierender Menschen an der gesamten Weltbevölkerung liegt seit Jahrzehnten bei um die 3%. Hauptmotiv für die Entscheidung so vieler Menschen, die eigene Heimat zu verlassen, ist die Suche nach Arbeit, um sich und der eigenen Familie bessere Lebensbedingungen zu sichern.

Internationale Migration ist damit ein grundlegendes Merkmal unserer globalisierten Welt. Gleichzeitig kann und muss Migration reguliert und gesteuert werden. Dies liegt im Interesse der Migrantinnen und Migranten, die oftmals in Armut und Rechtsunsicherheit leben. Dies liegt aber auch im Interesse der Stabilität und Handlungsfähigkeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern von Migrationsbewegungen.

Wer weniger ungeregelte Migration will, braucht mehr gemeinsame Regeln

Aus diesem gemeinsamen Interesse heraus haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen im September 2016 die „New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten“ verabschiedet. Darin verpflichten sie sich, Leitprinzipien zum Umgang mit Migrantinnen und Migranten zu entwickeln und gemeinsam gegen die Ursachen unfreiwilliger Migration vorzugehen.

Die Initiative zur New Yorker Erklärung ging dabei vor allem von den europäischen Staaten aus, die seit 2015 stark steigende Ankunftszahlen von Migrantinnen und Migranten zu verzeichnen hatten. Aus den damaligen Erfahrungen zog die New Yorker Erklärung zwei Lehren: die Ursachen von irregulärer Migration müssen verringert und zugleich die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden. Nur so können ungeregelte Migrationsbewegungen verhindert und die Lebensbedingungen von Migrantinnen und Migranten verbessert werden.

Ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen von Herkunfts-, Transit- und Zielländern

Der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ trägt dieser doppelten Zielsetzung Rechnung. In zweijährigen Diskussionen und Verhandlungen konnte ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen von Herkunfts-, Transit- und Zielländern von Migration erreicht werden. Die insgesamt 23 Ziele des Paktes umfassen etwa die Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität, die Ermöglichung der sicheren Rückkehr und Integration von Migrantinnen und Migranten oder den Ausbau regulärer Zuwanderungswege.

Aufsteller mit Silhouetten von Migranten stehen auf dem Gelände der UN-Konferenz zum Migrationspakt
Aufsteller mit Silhouetten von Migranten stehen auf dem Gelände der UN-Konferenz zum Migrationspakt© dpa

Das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, wird durch den Pakt ausdrücklich nicht berührt. Dies hat für die Bundesrepublik Deutschland zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht noch einmal festgestellt.

Umsetzung liegt in der Verantwortung der einzelnen Staaten

Der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ setzt nicht auf Zwang, sondern auf die Einsicht der Staaten, dass Abschottung und Alleingänge keine Antworten auf Herausforderungen und Chancen globaler Migration bieten. Um seine umfassenden Ziele zu erreichen, sieht der Pakt verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit, der gegenseitigen Unterstützung und der regelmäßigen Überprüfung vor. Die Umsetzung des Paktes ist freiwillig und liegt in der alleinigen Verantwortung der Staaten selbst. Diese können aber finanzielle Unterstützung für Projekte zur Regulierung von Migration erhalten. Die Konferenz von Marrakesch beschloss dazu u.a. die Einrichtung eines „Anschubfonds“, für den einzelne Länder und Organisationen auf rein freiwilliger Basis Mittel bereitstellen können.

Ebenso beinhaltet der Pakt verschiedene Informations- und Überprüfungsmechanismen. So wird der Generalsekretär der Vereinten Nationen damit beauftragt, der Generalversammlung alle zwei Jahre über die Umsetzung des Globalen Paktes zu berichten. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) wird den Staaten technische Unterstützung bei der Umsetzung des Paktes anbieten. Zudem werden ab dem Jahr 2022 alle vier Jahre sogenannte Überprüfungsforen stattfinden. Diese dienen dazu, die Fortschritte bei der Verwirklichung des Paktes auf globaler Ebene zu erörtern.

Die konkreten Veränderungen für Deutschland werden voraussichtlich gering sein, da die im Pakt vorgesehenen Standards hier bereits weitgehend verwirklicht sind. Wenn die Ziele des Paktes verwirklicht werden, wird dies aber in einer Hinsicht auch hier spürbar sein. Die Zahl der irregulären Migrantinnen und Migranten weltweit wird dann spürbar zurückgehen.

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