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Deutschland: attraktiver Standort für Internationale Organisationen

Fahnen am Platz der Vereinten Nationen in Bonn

Fahnen am Platz der Vereinten Nationen in Bonn, © dpa / www.jokerphoto.de

22.10.2019 - Artikel

Gut 50 Internationale Organisationen sind mit einem eigenen Sitz in Deutschland vertreten. Damit auch künftig Deutschland für internationalen Austausch attraktiv bleibt, hat der Bundestag nun ein neues Gesetz angenommen.

Multilateralismus made in Germany

Deutschland setzt auf internationale Kooperation, um die globalen Probleme anzugehen. Dabei spielt die Arbeit der vielfältigen Internationalen Organisationen eine wichtige Rolle. Dieser Einsatz findet nicht nur der Zentrale der UN in New York, sondern auch mitten in Deutschland statt. Eine Vielzahl an Internationalen Organisationen decken eine weite Bandbreite an Themen ab: Von bilateralen Jugendwerken über Raumfahrt bis hin zu Molekularbiologie. Staaten tauschen sich in Deutschland in den unterschiedlichsten Bereichen aus. Allein bei den 20 in Deutschland vertretenen nicht-UN Organisation arbeiten ca. 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der UN-Standort Bonn

Bonn - Hauptstadt der Vereinten Nationen in Deutschland

Platz der Vereinten Nationen in Bonn
Platz der Vereinten Nationen in Bonn© dpa

In der ehemaligen Hauptstadt haben sich eine Vielzahl an UN-Organisationen angesiedelt. Der so genannte UN-Campus beherbergt gegenwärtig 20 Einrichtungen der Vereinten Nationen.

Neues Gesetz vereinheitlicht Regeln

Am 17. Oktober hat der Bundestag das „Gaststaatgesetz“ angenommen. Das in Langform als „Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen“ bezeichnete Gesetz regelt den Status von Internationalen Organisationen, die sich in Zukunft in Deutschland ansiedeln. Es sieht für Internationale Organisationen ähnliche Regeln wie für ausländische Botschaften und UN-Organisationen vor. Die UNO und ihre Organisationen werden durch das Gesetz nicht geregelt. Hier gelten weiterhin die Regeln der völkerrechtlichen Abkommen.

Bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen und der Bundespräsident es verkünden.

Warum neue Regeln?

Natürlich bestehen für die bereits in Deutschland ansässigen internationalen Organisationen bereits Regelungen. Für Einige beruhen diese auf völkerrechtlichen Grundlagen, die z.B. den Status von UN-Organisationen regeln. Wo es solche Regelungen nicht gab, musste bislang aber immer für jede Organisation ein eigenes sog. „Sitzabkommen“ ausgehandelt werden, das alle Statusfragen regelt. Dieses musste dann durch ein Gesetz umgesetzt werden. Für diese Organisationen bestand also bis zur Verabschiedung des Gesetzes keine Gewissheit welche rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland für sie gelten würden.

Künftig schafft das neue Gesetz hier Klarheit und auch eine einheitlichere Behandlung von Internationalen Organisationen in Deutschland. Ein Sitzabkommen, dass Einzelheiten für die jeweilige Organisation ausbuchstabiert, wird es weiterhin geben. Der Inhalt richtet sich aber nach dem gesetzlichen Rahmen und das Abkommen soll künftig durch eine Rechtsverordnung statt einem Gesetz umgesetzt werden.

Internationale Standards

Das Gaststaatgesetz sieht Regelungen vor, die auch international üblich sind. Dazu zählt die Befreiung von direkten Steuern für die Organisation. Darunter fallen z.B. die Körperschafts-, Grunderwerbs- oder KFZ-Steuer sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genießen Immunität entsprechend den internationalen Regelungen für Bedienstete der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass mit der neue gesetzliche Regelung einen attraktiven und einheitlichen Rahmen für Internationale Organisationen in Deutschland schafft.

Weitere Informationen zu dem Gesetz finden Sie auf der Seite des Bundestages.

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